Region. Hilfe für Helfer - das Land Niedersachsen unterstützt in finanzielle Not geratene Tierheime mit einer Summe von einer Million Euro. Das Geld wird über das Sofortprogramm der Landesregierung bereitgestellt. .
Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sehen sich derzeit mit vielen Problemen konfrontiert: Die Kosten steigen, insbesondere für Energie und Futtermittel. Gleichzeitig droht ein zunehmender Bedarf, weil sich Tierhalter vermehrt entscheiden, Tiere aus Kostengründen abzugeben. „Auch vor unseren Tierheimen machen die erhöhten Energiekosten aufgrund des andauernden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine und der daraus resultierenden Energiekrise keinen Halt“, so Agrarministerin Miriam Staudte. „Unsere unverschuldet in Not geratenen Tierheime werden wir schnell und zielgerichtet unterstützen. Als Gesellschaft tragen wir die Verantwortung für unsere Tiere als Mitgeschöpfe – auch in Zeiten hoher Energiekosten. Wir unterstützen daher die Tierheime. Ich danke besonders allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helfern, die die Situation vor Ort meistern.“
Michaela Dämmrich, Landesbeauftragte für den Tierschutz in Niedersachsen: „Unsere Tierheime erfüllen wichtige gesellschaftliche Aufgaben: Sie versorgen nicht nur Tiere, die von ihren Besitzern dort abgegeben werden. Zusätzlich nehmen sie auch Fundtiere für die Kommunen auf und Tiere, die die Behörden sichergestellt haben. Zurzeit stehen die Tierheime am Limit. Oft sind die letzten finanziellen Reserven aufgebraucht und Aufnahmestopps müssen verhängt werden. Ich bin sehr erleichtert, dass meiner Forderung nach finanzieller Unterstützung der Tierheime nachgekommen wurde und wir den Tierheimen in dieser schwierigen Situation unbürokratisch unter die Arme greifen können.“
Die Förderung soll dazu beitragen, dass Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen zumindest einen Teil der aktuellen finanziellen Herausforderungen abfangen können. Ab dem 1. März können gemeinnützige Tierheime, die über eine § 11 Erlaubnis nach Tierschutzgesetz verfügen, ihre Anträge auf Förderung vereinfacht beim Ministerium stellen. Voraussetzung für die Förderung ist lediglich, dass die Empfänger der Leistung wegen gestiegener Energie- und Futterkosten in wirtschaftliche Not geraten sind. Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro je Einrichtung. Die Förderrichtlinie wird mit dem Antragsformular in den kommenden Tagen unter www.ml.niedersachsen.de/tierheimfoerderung veröffentlicht. Das Antragsverfahren wird den Antragstellerinnen und Antragstellern in Videokonferenzen vorgestellt.