Region. Am Dienstag hat das Niedersächsische Bauministerium einen Erlass auf den Weg gebracht, mit dem Scheunenfeste ab sofort wieder einfacher geplant und durchgeführt werden können. Nach der Diskussion um die Genehmigung von Scheunenfesten im vergangenen Jahr hat das Ministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den unteren Bauaufsichtsbehörden und Veranstaltern die Erfahrungen analysiert und eine handhabbare Lösung erarbeitet. .
Durch den Erlass wird es eine spürbare Vereinfachung für Veranstalter von Festen mit mehr als 200 Besuchern - bei gleichzeitiger Einhaltung von Sicherheitsaspekten - geben.
Bauminister Olaf Lies: „Wir haben eine gute Balance zwischen handhabbaren Verfahren und Sicherheitsaspekten für Feierende geschaffen. Dies führt zu Erleichterungen für Veranstalterinnen und Veranstalter und gleichzeitig zu Verfahrenssicherheit für Antragstellende und Behörden. Gerade für Ehrenamtliche muss die Ausrichtung eines Festes praktikabel sein. Eins steht fest: Es soll - mit Sicherheit - weiter gefeiert werden."
Eine ganz wesentliche Erleichterung betrifft den so genannten qualifizierten Entwurfsverfasser. Dieser ist ab sofort nicht mehr zwingend erforderlich. Diese Herabsenkung der Anforderung war das Hauptanliegen der privaten Veranstalter, die ab jetzt auch selbst als Bauherren den Antrag verfassen können. Auch hinsichtlich der Unterlagen für die Gewährleistung des Brandschutzes werden nicht die hohen Hürden gestellt, die ansonsten an die Person gestellt wurden, die den Brandschutznachweis erbringen muss.
Außerdem soll voraussichtlich im Juni eine Änderung der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) durch den Landtag beschlossen. Dort werden die Erleichterungen durch den Erlass dann auch in gesetzliche Regelungen überführt.
Da die Scheunenfest-Saison aber bereits in Kürze beginnt, gilt bereits jetzt: Wer eine Feier plant, kann dies mit den Verfahrenserleichterungen schon tun.