Letter. Am 29. April, in den späten Abendstunden, händigt der Fahrzeugführer im Rahmen einer Verkehrskontrolle den Polizeibeamten einen polnischen Führerschein aus. Bei einer Überprüfung des Dokuments wurde dieses als Fälschung erkannt. .
Gegen den Fahrzeugführer wurden daher zwei Strafverfahren eingeleitet. Zum einen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, zum anderen wegen Urkundenfälschung.