Region. Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Damit soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht. Der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen schrittweise eingeführt. Dieser wird in den nachfolgenden Jahren um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet und soll mit Beginn des Schuljahres 2029 abgeschlossen sein..
Um die Kommunen bei der anspruchsvollen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen zu unterstützen, hat das Land Niedersachsen eine Förderrichtlinie zur Finanzierung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote veröffentlicht. Ab sofort können die kommunalen Schulträger über das Niedersächsische Bildungsportal einen Antrag auf landesseitige Förderung von entsprechenden Investitionen und Maßnahmen stellen.
Hintergrund ist die Verwaltungsvereinbarung des Bundes (auch: Investitionsprogramm Ganztag), über die die Länder Finanzhilfen in Höhe von 2,75 Milliarden Euro erhalten. Niedersachsen stehen dabei nach dem Königsteiner Schlüssel rund 278 Millionen Euro zur Verfügung – darunter befinden sich auch die nicht verausgabten Mittel aus dem vorangegangenen Beschleunigungsprogramm. Nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) müssen sich die Länder bzw. Kommunen mit mindestens 30 Prozent an den Gesamtinvestitionen beteiligen. Das Land übernimmt künftig die Hälfte der 30-prozentigen Investitionskosten und teilt sich diesen Kofinanzierungsanteil mit den Kommunen. Darauf hatten sich beide Seiten bereits im vergangenen Jahr geeinigt. Dafür hat Niedersachsen in den Jahren 2024 bis 2027 insgesamt 55 Millionen Euro eingeplant.
Auf Wunsch der Verbände bemisst sich die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmittel an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 1 bis 4 der öffentlichen allgemein bildenden Schulen in den einzelnen Kommunen. Diese entscheiden eigenverantwortlich, ob die Verwendung der Mittel zugunsten eines oder mehrerer Projekte erfolgt. Bewilligt werden die Gelder durch die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB), die den Kommunen darüber hinaus auch beratend zur Seite stehen. Eine Richtlinie für die Schulen in freier Trägerschaft folgt alsbald zu einem gesonderten Zeitpunkt.
„Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist gleichermaßen zeitlich wie finanziell anspruchsvoll. Es ist deshalb elementar, dass Kommunen und Länder gemeinsam an einem Strang ziehen. Mit der neuen Richtlinie erhalten die Träger endlich Planungssicherheit bei der Umsetzung ihrer Umbaumaßnahmen. Dabei werden wir sie auf Landesebene auch weiterhin eng begleiten“, sagte Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Zugleich betonte die Ministerin abermals die Bedeutung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung: „Hiermit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Schon heute ist der Ausbau der Ganztagsschulen in Niedersachsen weit fortgeschritten, die Quote bei Grundschulen beträgt aktuell rund 70 Prozent. An welchen Grundschulen und in welcher Form (offen, teil- oder vollgebunden) der Rechtsanspruch umgesetzt wird, liegt in der Entscheidungshoheit der Schulen und Schulträger. Das Land macht hier keine Vorgaben. Denn, so Ministerin Hamburg: „Die Schulen und Schulträger vor Ort wissen am besten, was passt. Wir wollen ihnen größtmöglichen Handlungsspielraum und Flexibilität geben.“