Region. Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz, das am morgigen Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats steht, sieht in Paragraph 34 vor, dass Schüler und Beschäftigte an Schulen sowie Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Erzieher bei Verdacht auf eine COVID-19 Infektion zukünftig einen negativen Test vorlegen müssen, wenn sie ihre jeweilige Einrichtung betreten wollen. .
„Alle Bundesländer sind sich einig, dass diese Regel keinesfalls dazu führen darf, dass Kinder und Jugendliche wieder die Hauptleidtragenden der Pandemie werden und im großen Umfang Unterricht verpassen oder nicht betreut werden“, erklärt Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Das Thema sei deshalb in der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Minister von Bund und Ländern bereits am vergangenen Montag mit dem Bundesgesundheitsministerium erörtert worden.
„Dort wurde uns zugesichert, dass das Robert-Koch-Institut klarstellen werde, dass nicht jeder Schnupfen mit einem COVID-Verdachtsfall gleichzusetzen sei. Die geplante Regelung solle lediglich sicherstellen, dass positiv getestete und genesene Kinder und Jugendliche erst nach einem negativen Testergebnis wieder in die Schule oder Kita gehen. Die Länder waren sich einig, dass eine solche Klarstellung zeitnah erfolgen muss.
Darüber hinaus hat das BMG klargestellt, dass im Falle eines Verdachts auf eine COVID[1]Infektion und erfolgter Genesung auch die Bestätigung eines negativen Selbsttests durch die Eltern als Nachweis ausreiche, um die Einrichtung wieder besuchen zu können. Dies kann aus unserer Sicht zu einem Stück mehr Sicherheit im Schul- und Kitabetrieb beitragen, ohne die Kinder und Jugendlichen übermäßig zu belasten.“
Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt zum Umgang mit der geplanten Regelung in Niedersachsen:
„Kinder und Jugendliche haben im Zuge der Pandemie und vorangegangenen Schutzmaßnahmen lange genug die Hauptlast getragen, sie dürfen bei der Coronabekämpfung nicht schon wieder anderen gegenüber benachteiligt werden. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass Schüler verlässlich und in Präsenz unterrichtet und Kinder verlässlich betreut werden. Die Pandemieentwicklung und die Möglichkeiten, sich impfen zu lassen, erlauben uns in nahezu allen Lebensbereichen eine Lockerung der Maßnahmen. Das gilt auch für Bildungseinrichtungen, zumal große Einigkeit darüber besteht, dass Schulen keine Pandemietreiber waren und sind. Ein einfacher Schnupfen darf kein Grund sein, jemanden nach Hause zu schicken. Vor diesem Hintergrund ist es gut und richtig, dass das Bundesgesundheitsministerium hierzu das geplante neue Infektionsschutzgesetz entsprechend kommentiert und damit Klarheit schafft. Passiert der Entwurf am morgigen Freitag den Bundesrat, werden wir auch die Schulen und Träger der Kindertagesbetreuung informieren.“