Gleich vier Verkehrsdelikte

Symbolbild.

Barsinghausen. Die Polizei Barsinghausen führte am Wochenende erfolgreich Dogen- und Alkoholkontrollen durch. Insgesamt wurden in der Freitag- und Samstagnacht vier Verkehrsteilnehmer festgestellt, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Alkohol mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnahmen. Am Freitag, um 21.45 Uhr, befuhr ein litauischer Durchreisender mit seinem Pkw die Straße Kronskamp und wurde durch die Polizei kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass er seinen Pkw unter dem Einfluss von Cannabisprodukten geführt hatte. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet..

In den frühen Morgenstunden der gleichen Nacht fiel den Beamten ein Fahrradfahrer auf dem Radweg der Straße An der Windmühle auf, der sein Rad schnell, jedoch unsicher, bewegte. Ein anschließender Atemalkoholtest zeigte bei dem männlichen Bad Nenndorfer einen Wert von 1,84 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Ebenfalls in der Freitagnacht, um 03:20 Uhr, wurde erneut ein Pkw-Führer An der Windmühle mit Alkohol in der Atemluft kontrolliert. Der 49-jährige Verkehrsteilnehmer aus Barsinghausen erreichte beim Alkoholtest einen Wert von 1,63 Promille. Zudem war er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen und Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Auch in der Samstagnacht war die Polizei Barsinghausen wieder mit Zielrichtung Alkoholkontrollen unterwegs. Auf der Nenndorfer Straße fiel ihnen ein Radfahrer ohne Beleuchtung auf. Bei der Kontrolle wurde starker Alkoholgeruch bei dem 36-jährigen Bantorfer festgestellt. Er benutzte sein Fahrrad mit einem Wert von stolzen 2,86 Promille in der Atemluft. Eine Blutentnahme wurde auch hier durchgeführt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Die Polizei weist eindringlich darauf hin, dass nicht nur durch Führer von Kraftfahrzeugen eine Straftat begangen werden kann, wenn sie unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder berauschender Mittel ihren Pkw führen. Selbst Fahrradfahrer begehen ab einem gewissen Promillewert eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr. Sollte es dann auch noch zu einem Unfall kommen, könnte es ggf. weitere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und eine Versicherung könnte eine Zahlung verweigern.