Garbsen. Am Donnerstag, 7. März, von 16 bis 23 Uhr hat die Polizeiinspektion Garbsen im Rahmen einer Kontrollaktion ca. 200 Fahrzeuge kontrolliert und 39 Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie 4 Strafverfahren eingeleitet. Der Fokus wurde hierbei auf Geschwindigkeitsüberschreitungen, Ablenkung im Straßenverkehr und die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr gelegt. Diese drei Themenfelder gelten als Hauptunfallursachen und werden daher regelmäßig durch die Polizei kontrolliert..
An dieser Kontrollaktion waren rund 20 Polizeibeamte beteiligt und wurden hierbei durch das THW Wunstorf und die Straßenmeisterei Berenbostel unterstützt. Zunächst wurden hierbei mobile Kontrollen im Stadtgebiet Garbsen durchgeführt und in den Abendstunden auf der B6 eine stationäre Kontrolle durchgeführt. Insgesamt wurden 20 Geschwindigkeitsverstöße und 15 Ordnungswidrigkeiten im Bereich Ablenkung, bspw. durch das Nutzen des Mobiltelefons geahndet. Für eines der kontrollierten Fahrzeuge bestand kein Versicherungsschutz, weswegen ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Im Rahmen der Ahndung der Geschwindigkeitskontrollen fiel ein Fahrzeugführer auf, der mit 82 km/h vorwerfbar bei erlaubten 50 km/h gemessen wurde und zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Im Rahmen der späteren stationären Kontrolle wurde ein Fahrzeugführer kontrolliert, der unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren ist und ebenfalls nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Beiden wurde vor Ort die Weiterfahrt untersagt und jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafverfahren eingeleitet. In einem Fahrzeug konnte im Rahmen der stationären Kontrolle eine geringe Menge an Betäubungsmitteln festgestellt werden. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.