Arnum. Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Hemmingen fordert gemeinsam mit dem Ortsverbandsvorstand den Fuß- und Radverkehr in Arnum noch besser zu berücksichtigen. Außerdem sollen bestehende ortsbildprägende Bäume erhalten bleiben..
Roman Binder, Mitglied im Ausschuss, macht die Gründe für den Änderungsantrag für die Planungsgrundlagen deutlich: „Der Baumbestand in der Arnumer Ortsdurchfahrt ist in der Vergangenheit schon erheblich dezimiert worden. Ortsbildprägende große Bäume sind durch Neupflanzungen sowohl in der Ökobilanz als auch in der Außenwirkung für Arnum nicht zu ersetzen und sie sollten durch Fahrbahnveränderungen erhalten bleiben.“ Neben dem Erhalt der Bäume fordern die Grünen eine einheitliche Fahrradwegeführung. Martin Harer auch Mitglied in der städtischen AG Radverkehr meint dazu: „Wünschenswert wäre natürlich eine komplett fahrbahngetrennte Radwegeführung gewesen. Da dies aus Platzgründen nicht möglich ist, sollte aber eine möglichst einheitliche Regelung für eine deutliche Risikominimierung sorgen.“ Die Seitenanlagen sind bis zur Kreuzung Wilkenburger Straße/ Bockstraße breit genug, um für den Fahrradverkehr freigegeben zu werden. Es ist also Niemand gezwungen auf der Fahrbahn zu fahren. Die Situation unterscheidet sich hier deutlich von der Ortsdurchfahrt in Westerfeld, wo die Seitenanlagen in weiten Abschnitten für eine gemeinsame Nutzung zu schmal sind.
Die Grünen fordern darüber hinaus die Kreisverkehre gleichberechtigt für alle Verkehrsteilnehmenden auszugestalten und sicherzustellen, dass Radfahrende nicht überholt werden können. Zudem sollen laut den Grünen Lieferzonen an relevanten Orten ausgewiesen werden. Ulrike Roth Ortsverbandsvorsitzende ergänzt: „Der in der Straße haltende Lieferverkehr stellt insbesondere für Radfahrende auf der schmalen Fahrbahn ein Gefährdungspotenzial dar.“
Die Grünen fordern schon seit Beginn der Planungen im Jahr 2019 und auch im Wahlprogramm zur letzten Kommunalwahl die Ausgestaltung der Straße in weiten Teilen als shared space, also eine gleichberechtigte Nutzung für alle Verkehrsteilnehmenden. In Ihrem Änderungsantrag beschränken sich die Grünen nun auf einen kleinen Bereich. „Die Erfahrungen in vielen Kommunen zeigen, dass das Konzept shared space zu einem deutlich anderem Fahrverhalten und mehr Sicherheit führt.“ so Roman Binder. „Leider sehen wir keine Mehrheiten im Rat dies umfassend auch für Arnum umzusetzen, wir hoffen so wenigstens einen Anfang zu schaffen“. Für Arnum bestünde dadurch auch die Chance, den Durchgangsverkehr noch deutlicher aus dem Sanierungsbereich herauszuhalten.
Für zwingend notwendig halten die GRÜNEN auch ausreichende und gut in der Fahrbahn angelegte Querungen für den Schulwegeverkehr und die zu Fußgehenden, die z.B. in die Geschäfte wollen. Die Querungen sind ein wichtiger Beitrag zur Verkehrsberuhigung und müssen in den weiteren Planungen konkretisiert werden.
Konkret fordern die Grünen in einem Änderungsantrag, der im Klimaschutzausschuss der Stadt am Donnerstag beraten wird folgendes:
- Der Baumbestand hat hohe Priorität. Er ist ortsbildprägend und ist in der Regel entlang der gesamten Sanierungsmaßnahme zu erhalten.
- Eine Vereinheitlichung der Fahrradwegeführung ist anzustreben. Das heißt, auf einen benutzungspflichtigen Fahrradweg vom Sundernweg/Hoher Holzweg bis Hundepfuhlsweg sollte im Sinne einer einheitlichen Radwegeführung verzichtet werden.
- Kreisverkehre sollten, wie in der Arnumer Beteiligungsrunde ausgeführt, möglichst gleichberechtigte Nutzungen für Radverkehr und KfZ-Verkehr vorsehen und baulich derart gestaltet werden, dass Radfahrer im Kreisverkehr nicht überholt werden können. Der Radverkehr sollte in keinem Kreisverkehr auf separaten Furten benutzungspflichtig queren müssen.
- In geeigneten Bereichen sind extra ausgewiesene Lieferfahrzeug-Parkplatzzonen vorzusehen.
- Von Kreuzung Mühlenweg/Müggenwinkel bis Hundepfuhlsweg ist eine durch deutlich anderen Fahrbahnbelag gestalteter „Shared Space“ Bereich einzuplanen.
- Querungen für die Schulwege zur CFGs und zur GS Wäldchenschule sowie Fußwegequerungen zu den jeweiligen Geschäftsbereichen und Bushaltestellen sind deutlich auszuführen und wie angedeutet immer mit einer Verschränkung des Verfügungsstreifens vorzusehen.