Hochwasserschutz: HQ30 oder HQ70?

Thomas Pfeiffer von BPR erklärt die beiden Alternativvarianten.

Hemmingen.

Wie wird zukünftig der Hochwasserschutz in Hemmingen aussehen? Nach erneuter Beratungszeit legten die Architektenbüros BPR und Stadt-Land-Fluss heute eine neue Machbarkeitsstudie mit zwei Alternativen vor.

Die erste Variante ist die HQ30-Variante. Hierbei wird davon ausgegangen, dass nur 70 Prozent der Wassermenge eines Jahrhundert-Hochwassers (HQ100) kommt. Bei dieser Variante fängt der Schutz des Walles erst ein Stück hinter der Bundesstraße (B) 3 an. Beim Rundfunkturm wird ein Erdwall errichtet. Die Berliner Straße benötigt in diesem Fall keinen Schutz, da die Straße hochgelegen ist. Das Außengelände der KGS Hemmingen muss mit einem Wallschutz von bis zu einem Meter Höhe geschützt werden. Im Alten Dorf Hemmingens wird kein Schutz vom Planungsbüro vorgesehen, ebenso nicht in Wilkenburg, außer am südlichen Ende des Dorfes. Lediglich das Schmutzwasserwerk wird mit einem Wallschutz geschützt. Bei der HQ70-Variante, bei der mit 90 Prozent der Wassermenge eines Jahrhundert-Hochwassers gerechnet wird, beginnt der Wallschutz im Norden Westerfelds ein Stück näher an der B3. Hier sind die Deichhöhen höher, als bei der HQ30-Variante. Außerdem wird vorgesehen, das komplette Nordgebiet mit einem Schutz auszustatten und keine Lücken, wie an der Berliner Straße, offen zu lassen. Beim Alten Dorf wird auch in diesem Fall kein Deich benötigt, im südlichen Teil Wilkenburgs wird der geplante Deichbau höher und länger ausfallen. Auch hier wird das Schmutzwasserpumpwerk mit einem eigenen Schutz ausgestattet. Alleinstehende Gebäude sind vom Eigentümer selbst zu sichern. Der Schutzwall soll lediglich ein Durchströmen des Hochwassers in das Stadtinnere verhindern.

Die Kosten bei der HQ30-Variante liegen bei einer Schutzwandlänge von 3,3 Kilometern bei rund 3,26 Millionen Euro. Bei der HQ70-Variante und einer Länge von 3,8 Kilometern liegen die Kosten bei 4,42 Millionen Euro. Die Randbedingungen des Baus sind unter anderem, dass der Wall förderfähig ist und die gefährdetem Siedlungsbereiche einen Schutz bekommen. In den Kosten sind alle Hochwasserschutz-Einrichtungen, also Deiche und Mauern, benötigte Binnendeiche, Anlagen- und Toranlagen sowie Sonderbauwerke, Binnenentwässerungen, Baunebenkosten und die Grunderwerbskosten enthalten. Noch nicht enthalten sind die Betriebskosten, die Lagerkosten für mobile Elemente und die Kosten für eine mögliche Polderbewirtschaftung.

Aktueller Stand der Dinge ist, dass die Genehmigungsfähigkeit mit der Unteren Wasserschutzbehörde der Region Hannover bereits abgestimmt ist. Noch nicht abgestimmt ist die Förderfähigkeit des Programms ELER, bei der eine Förderung von bis zu 43 Prozent möglich ist.