Region. Alle fünf Jahre sind die etwa 500 Städte und Gemeinden in Niedersachsen dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen oder zu aktualisieren. Lärmaktionspläne dienen dazu, potenzielle Lärmprobleme und -auswirkungen zu bewerten und zu regulieren. In der Regel geht es dabei um Verkehrslärm. „Lärmschutz ist ein Schutz der Lebensqualität. Zuviel Lärm macht krank und stört unser Wohlbefinden. Lärmaktionspläne beinhalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung und zielen darauf ab, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen“, so Umweltminister Christian Meyer..
Die Pflicht zur Lärmaktionsplanung ist in der sogenannten Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) auf europäischer Ebene geregelt. Die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Umgebungslärm sowie zur Lärmaktionsplanung sind europaweit einheitlich festgelegt. Dementsprechend müssen Straßen, die von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr befahren werden, alle fünf Jahre neu kartiert werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist es, die Öffentlichkeit zu beteiligen und zu informieren. Die Verknüpfung mit anderen gesamtstädtischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Stadtentwicklung und Verkehrsplanung, bietet dabei die Chance Synergien zu nutzen und Zielkonflikte zu vermeiden.
Niedersachsen Kommunen müssen bis Mitte 2024 die neuen beziehungsweise aktualisierten Lärmaktionspläne vorlegen. Das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim kartierte bereits den Lärm für die wichtigsten Hauptverkehrsstraßen in Niedersachsen und für den Flughafen Hannover-Langenhagen. Die sechs niedersächsischen Ballungsräume haben ebenfalls bereits ihre Ortsgebiete eigenständig kartiert. Um die weiteren zuständigen Behörden in Niedersachsen bei Bedarf zu unterstützen, bietet das Umweltministerium daher im August und September 2023 Online-Veranstaltungen zum Thema Lärmaktionsplanung an.
Weitere Informationen unter:
www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/larmschutz/eu_umgebungslarm/