Region. Aufgrund der extremen Hochwasserlage in weiten Teilen der Region Hannover hat der Kreisjägermeister, Paul-Eric Stolle, am Donnerstag, den 28. Dezember für die betroffenen Hochwassergebiete die Notzeit nach Paragraph 32 niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) ausgerufen. Die Notzeit ist auf die Dauer der Hochwassersituation begrenzt..
Nur in diesen Betroffenen Gebieten ist die Jagd jetzt verboten und nicht in der gesamten Region Hannover. Hegeringleiter Dr. Wolfram Klöber stellt für die Region Barsinghausen und Gehrden klar: „Alle Jagdreviere, die aktuell nicht vom Hochwasser betroffen sind, d.h. keine Überschwemmung haben, sind von der Notzeiten nicht betroffen und die Jagd ist ganz normal weiter möglich.“
Hintergrund für die Notzeit-Regelung ist, dass in den überschwemmten Gebieten keine ausreichende und artgerechte Ernährung für das Wild zur Zeit möglich ist. Deshalb soll dort jetzt auch keine Jagd möglich sein. Für die Bereiche Barsinghausen und Gehrden gilt das überwiegend nicht. Leider wurde in den Pressemeldungen nur verkürzt von einem Jagdverbot in der gesamten Region Hannover berichtet.