Laatzen. Aufgrund technischer Defekte kann die maschinelle Straßenreinigung zurzeit nicht wie üblich ausgeführt werden. Mehrere, unabhängig voneinander, aufgetretene technische Defekte haben zu einem Ausfall geführt. Die Vertragswerkstatt arbeitet an einer Lösung des Problems. .
Sofern für Gebührenpflichtige ein Erstattungsanspruch für bereits gezahlte bzw. veranlagte Gebühren entsteht, wird dieser automatisch seitens der Stadt Laatzen ausgeführt. Es ist keine Antragstellung notwendig.