Hannover/Langenhagen/Neustadt a. Rbge./Wedemark. Die Region Hannover hat den von der Sergenti-Park Hodenhagen GmbH gestellten Antrag auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung für einen Schwerlasttransport durch das Landschaftsschutzgebiet Ellernbruch in der Brut- und Setzzeit abgelehnt. Die Antragstellerin plant, ein ausgemustertes Militärflugzeug des Typs Airbus A310 als Restaurant umgebaut in den Serengeti-Park zu integrieren. Für die Überführung des Rumpfes der Maschine auf der Straße wären nach einem Fachgutachten allein in der Region Hannover über 200 Bäume durch Rückschnitte und mögliche Schädigungen betroffen..
Einige der betroffenen Bäume befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Ellernbruch in der Gemeinde Wedemark, in dem die Schädigung von Bäumen verboten ist. Der Transport wäre nur zulässig, wenn die Region Hannover eine naturschutzrechtliche Befreiung von diesem Verbot erteilen würde. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Region Hannover hat der Serengeti-Park Hodenhagen GmbH als Antragstellerin mitgeteilt, dass eine Befreiung von dem Verbot in der Landschaftsschutzgebietsverordnung Ellernbruch nicht erfolgen kann: Die Region Hannover hat die Sach- und Rechtslage geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keiner der gesetzlich geregelten Befreiungsgründe vorliegt. Zudem regelt das Bundesnaturschutzgesetz das Verbot eines Rückschnitts von Bäumen während der Brut- und Setzzeit im Zeitraum 01. März bis 30. September, sodass ein Transport frühestens wieder im Herbst durchgeführt werden könnte.
Jens Palandt, Dezernent für Umwelt, Klima, Planung und Bauen der Region Hannover: „Das vom Antragsteller vorgelegte und von uns geprüfte Gutachten zeigt, dass auf der gesamten Strecke im Bereich der Region Hannover 752 Astschnitte an insgesamt 241 Bäumen sowie die Fällung eines Großbaums in Vorbereitung des Transports notwendig gewesen wären. Im Landschaftsschutzgebiet hätte dies zu Schädigungen am Baumbestand geführt. Die Gründe für die Erteilung einer Befreiung liegen nicht vor.“
Trotz erfolgter Demontage von Tragflächen, Fahrwerk und Heckleitwerk wäre für den Transport des Airbus eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie eine Ausnahmegenehmigung zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und Überlänge erforderlich, die bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden müssten.
Der Umweltdezernent: „Wir bedauern sehr, dass der Antragsteller nicht vor einem Erwerb des Flugzeuges geklärt hat, ob überhaupt ein Transport durch die zum Teil engen, baumbestandenen Straßen und Ortschaften in der Wedemark und auch im benachbarten Heidekreis rechtlich möglich ist. In dieser Frage sind wir bei unserer Entscheidung an Recht und Gesetz gebunden. Die Region Hannover ist gerne bereit, gegebenenfalls weitere vom Antragsteller vorgelegte Alternativen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu prüfen und wird mit der Serengeti-Park Hodenhagen GmbH dazu weiter im Gespräch bleiben.“ Palandt abschließend: „Einen Transport, der zwar bestimmungskonform verlaufen, aber Eingriffe in den Baumbestand an der Strecke zur Folge hätte, schließe ich für die Brut- und Setzzeit, also vor dem 01. Oktober, aber ausdrücklich aus.“ Gegen die Entscheidung der Region Hannover hat die Serengeti-Park Hodenhagen GmbH Widerspruch eingelegt, der bis Ende Mai 2023 zu begründen ist.