Springe. Der Rat der Stadt Springe hat nach einem intensiven Beteiligungsprozess mehrheitlich eine Miet- und Benutzungsordnung für die Nutzung der städtischen Sporthallen beschlossen, die einzuhalten und umzusetzen ist. Diese regelt neben dem Verfahren für die Reservierung, Haftungsgrundsätzen, Sicherheitsvorgaben usw. auch eine Zahlungspflicht für die Nutzung durch Erwachsene, während die Nutzung durch Jugendliche und Kinder kostenfrei ist..
Vier Vereine haben sich trotz Abschluss entsprechender Mietverträge mehrfach geweigert, die vereinbarten und entstandenen Entgelte für die Nutzungen zu zahlen. Nachdem die letzte Zahlungsfrist Mitte Juli abgelaufen ist und bis jetzt keine Zahlungseingänge zu verzeichnen sind, lehnt die Stadt Springe diesen Vereinen jetzt die beantragten Hallenzeiten ab und untersagt die weitere Nutzung. Bei den Vereinen, die ausschließlich die Zahlung der Entgelte für die Erwachsenen ablehnen, jedoch die Miet- und Benutzungsbedingungen grundsätzlich anerkennen, dürfen die Jugendlichen weiterhin die Hallen nutzen und die Anträge werden genehmigt.
Diese Nutzungsuntersagung ist konsequenterweise notwendig, um die Einhaltung geltender Regelungen sicher zu stellen, um wirtschaftlichen Schaden der Stadt abzuwenden und um den Grundsatz der Gleichbehandlung gegenüber allen anderen Vereinen, die ihre Nutzungen bezahlen, zu wahren.
Eine kurzfristige Genehmigung der beantragten Hallennutzungen wurde den betroffenen Vereinen jedoch angeboten: Dazu müssen sie die Miet- und Benutzungsordnung ausdrücklich anerkennen. Dann wäre die Nutzung durch Jugendliche bereits wieder möglich. Um auch den entgeltpflichtigen erwachsenen Sportlern die Nutzung schnell wieder zu gestatten, müssten entweder die ausstehenden Entgelte gezahlt werden oder der Verein leistet eine Vorauszahlung für die beantragte Nutzung, wobei die bisherige Forderung aufrechterhalten wird.