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Kinderschutz in der Region Hannover - Fachbereich legt aktuellen Bericht vor

Region. Der Kinderschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben des Fachbereichs Jugend der Region Hannover, der in 16 Kommunen für das Wohl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren zuständig ist. Am Donnerstag (15. September) hat der Fachbereich den aktuellen Kinderschutzbericht 2021 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. .

„Neben der Corona-Pandemie, die im zweiten Jahr in Folge große Auswirkungen auf die Lebenssituation vieler Kinder und Jugendlichen sowie auf die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden des Jugendamtes hatte, war das neue Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen eines der Schwerpunktthemen im vergangenen Jahr“, berichtet Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. Kernthemen des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das zum Juni 2021 in Kraft getreten ist, sind der Ausbau des Schutzes grundsätzlich wie auch die Stärkung von Kindern und Jugendlichen insbesondere in Pflegefamilien und Erziehungshilfen. „Insgesamt geht es darum, Kinder und Jugendliche frühzeitig und direkt vor Ort Unterstützung anzubieten sowie die jungen Menschen, ihre Eltern und Familie so gut wie möglich an sämtlichen Prozessen zu beteiligen“, so Hanke. Und: „Basis für einen guten Kinderschutz ist vor allem die breite Sensibilisierung für das Thema und die gute Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure.“

Die Mitarbeiter des Fachbereichs Jugend gehen allen Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdungen nach. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 850 Meldungen mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ein – von Freunden, Nachbarn, Familienangehörigen oder den Betroffenen selbst (305 Hinweise), von Polizei und Justiz (232), sozialpädagogischen Fachkräften (143), Fachkräften aus Schulen (124) oder aus dem Gesundheitswesen (46). Bei sogenannten gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung nehmen die Mitarbeitern des Jugendamtes Gefährdungseinschätzungen vor. Dabei bewerten mehrere Fachkräfte die Lebenssituation und das Wohl des oder der Minderjährigen – immer in möglichst enger Zusammenarbeit mit der Familie sowie dem Umfeld des Kindes oder Jugendlichen. Von den 850 Gefährdungseinschätzungen im Jahr 2021 wurde bei 160 Kindern (18,8 Prozent) eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. Anzeichen gab es unter anderem für die Vernachlässigung des Kindes (63 Fälle), eine körperliche Misshandlung (71 Fälle) oder psychische Misshandlung (63 Fälle).

In 687 Fällen (80,8 Prozent) der Gefährdungseinschätzungen lag keine Kindeswohlgefährdung vor. Davon gab es jedoch in 278 Fällen (32,7 Prozent) weiteren Hilfebedarf, in 409 Fällen (48,1 Prozent) war keine weitere Unterstützung nötig.

Bei akuten Krisen und Notsituationen können Inobhutnahmen nötig werden – im Jahr 2021 war das bei insgesamt 234 Kindern und Jugendlichen der Fall, im Jahr zuvor waren es 239 Kinder und Jugendliche. Bei knapp einem Viertel der Inobhutnahmen lag der Grund in der Überforderung der Eltern/des Elternteils. Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen ab zehn bis 18 Jahren bilden mit insgesamt rund 74 Prozent die Hauptgruppe der in Obhut genommenen Minderjährigen. „Es ist so wichtig, dass alle die Augen offenhalten und Mitverantwortung übernehmen – damit wir Kindern und Jugendlichen den bestmöglichen Schutz geben können. Kinderschutz ist nicht nur Schwerpunkt der öffentlichen Jugendhilfe, sondern Aufgabe aller, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen“, unterstreicht Hanke.