Region. Ab dem 1. November können Angehörige, die einen Menschen mit Behinderung bei einem Aufenthalt im Krankenhaus begleiten, Krankengeld erhalten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen begrüßt diese Neuregelung zwar, bewertet sie aber auch als viel zu kurz gegriffen. Denn: In Niedersachsen fallen durch die engen Voraussetzungen zahlreiche pflegende Angehörige durch das Raster..
Neuregelung beim Krankengeldbezug: Wer ab Anfang November einen Angehörigen mit Behinderung ins Krankenhaus begleitet, erhält für diese Zeit Krankengeld. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Patient Leistungen aus der Eingliederungshilfe – zum Beispiel Unterstützung beim Wohnen oder in der Freizeit – bekommt. Außerdem muss eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein.
Diese sehr eng gefasste Regelung kritisiert der SoVD in Niedersachsen. „Damit werden zahlreiche pflegebedürftige Menschen mit Behinderung ausgeschlossen. Wer etwa Demenz hat, bekommt zwar meistens Pflegeleistungen, aber keine Eingliederungshilfe. Gerade diese Personen haben aber auch im Krankenhaus hohen Unterstützungsbedarf“, sagt Bernhard Sackarendt, Vorsitzender des SoVD in Niedersachsen.
In Niedersachsen werden mehr als 234.000 Pflegebedürftige von ihren Angehörigen alleine zu Hause versorgt. „Viele von ihnen sind auf eine Vertrauensperson angewiesen, etwa wenn es um die Kommunikation geht“, erläutert Sackarendt weiter. Da viele Angehörige jedoch nicht unter die neue Regelung fallen, müssen sie Urlaub nehmen, um bei einem Aufenthalt im Krankenhaus an der Seite der Pflegebedürftigen sein zu können. „Das ist eine Ungleichbehandlung, bei der die Politik dringend nachbessern muss“, fordert der niedersächsische SoVD-Chef.