Hannover. Seit Weihnachten kämpfen über hunderttausend Helfer gegen das flächendeckende Hochwasser in Niedersachsen. Auch wenn sich langsam Entlastung andeutet, bleibt die Lage angesichts durchnässter Deiche auch in den kommenden Tagen angespannt. Bereits jetzt trifft das Land aber Vorsorge, um die besonders vom Hochwasser Geschädigten mit einer akuten Nothilfe zu unterstützen. Das Umweltministerium erarbeitet derzeit eine Billigkeits-Richtlinie, um von Notlagen betroffenen Privathaushalten kurzfristig helfen zu können..
Umweltminister Christian Meyer: „Das Hochwasser ist noch nicht überstanden. Daher gilt unser Dank zunächst allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen, von Land und Bund, den europäischen Partnern sowie den vielen haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz“. Auch dank guter Prognosen unserer Hochwasservorhersagezentrale, des klugen Wassermanagements bei den Rückhaltebecken und Talsperren und durch einen gut ausgestatteten Katastrophenschutz konnten größere Deichbrüche bislang vermieden werden. Damit wurden Menschen und Eigentum in großem Umfang geschützt und erhebliche Schäden vermieden. Dafür unser herzlicher Dank.“
Das Land bereitet – analog zum Hochwasser von 2017 – kurzfristige Unterstützungsleistungen vor für Anwohnerinnen und Anwohner, die von den Fluten besonders hart getroffen wurden. Dies gilt vor allem für Menschen, die ihr Hab und Gut nicht versichern konnten oder deren Einkommen nicht ausreicht, um in der Notlage die nötigsten Dinge zu ersetzen. Mit der Billigkeits-Richtlinie sollen als Soforthilfe in den Hochwassergebieten akute Notlagen – etwa bei der Unterkunft oder zur Wiederbeschaffung von Hausrat – schnell und unbürokratisch überbrückt werden. Insgesamt können für akute Notlagen kurzfristig bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Beim Hochwasser 2017 wurde dafür eine Million Euro ausgezahlt.
„Wir stehen an der Seite der vom Hochwasser Betroffenen. Die Landesregierung wird bei akuten Notfällen helfen und niemanden im Stich lassen, der oder die durch das Hochwasser in eine echte Notlage geraten ist“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Wir sind uns in der Landesregierung einig, die notwendige Billigkeits-Richtlinie für Soforthilfen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.“ Das Finanzministerium habe Vorsorge getroffen, damit diese Hilfen dann auch schnell ausgezahlt werden können.
Weitere mittelfristige Hilfsbedarfe zum Wiederaufbau etwa der kommunalen Infrastruktur, bei Schäden in der Landwirtschaft oder in Betrieben sowie an Wohngebäuden wird die Landesregierung ebenfalls prüfen. Dies kann aber erst erfolgen, wenn das Hochwassergeschehen vorbei ist und der Schaden nach dem Hochwasserereignis realistisch abgeschätzt werden kann. Minister Meyer: „Zunächst ist alle Kraft darauf gerichtet, weitere Schäden durch das Hochwasser zu vermeiden und zu begrenzen. Das Land wird den betroffenen Menschen aber auch bei solch größeren Schäden im Rahmen seiner Möglichkeiten finanziell helfen.“