Region. Niedersachsen und die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) haben sich über die Verwendung der Bundesmittel für Vertriebene aus der Ukraine geeinigt. Der Bund hatte zugesagt, die Länder und Kommunen im Jahr 2023 pauschal mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen zu unterstützen. .
Auf Niedersachsen entfällt dabei ein Anteil von 143 Millionen Euro, von denen die Kommunen 78 Prozent erhalten, also 112 Millionen Euro. Diese werden wie folgt an die Kommunen verteilt:
1. Finanzierung von Vorhaltekosten für die Unterbringung
Für bis zum 31. Dezember 2023 entstehende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorhaltung und Bereitstellung u.a. von Gemeinschafts-, Sammel- und Notunterkünften wird ein Kontingent von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dies betrifft Ausgaben, für die eine zielgerichtete Abrechnung über das Aufnahmegesetz nicht möglich wäre.
Die Verteilung dieses Kontingents erfolgt nach einem einvernehmlich zwischen Land und AG KSV vereinbarten Verteilungsschlüssel.
2. Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft
Die übrigen 62 Millionen Euro erhalten die Kommunen zur Unterstützung bei den Unterbringungskosten für Vertriebene aus der Ukraine für das Jahr 2023.
Das Kontingent geht an die kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende, um die 2023 entstehenden Aufwendungen bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II vollständig abzudecken. Die Mittel werden nach dem tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Kommune abgerechnet.
Der Anteil des Landes an den Bundesmitteln beträgt 22 Prozent und damit 31 Millionen Euro. Diese sollen insbesondere für die massiven Mehraufwendungen im Rahmen der Erstaufnahme verwendet werden. Die hier vorgesehene Ausweitung der Erstaufnahmeplätze des Landes auf 20.000 Plätze entlastet die Kommunen insbesondere in Zeiten verstärkten Zuzugs.
Der Niedersächsische Finanzminister, Gerald Heere, als Verhandlungsführer des Landes, die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, und der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Frank Klingebiel, als Verhandlungsführer der Kommunalen Spitzenverbände begrüßen die einvernehmliche Einigung.
„Wir wissen, was für einen immensen Kraftakt die Kommunen durch den russischen Angriffskrieg und die damit ausgelöste Fluchtbewegung aus der Ukraine zu bewältigen haben. Dafür gebührt ihnen Dank, Anerkennung und natürlich auch Unterstützung. Aus diesem Grund ist das Land bereit, 78 Prozent der zur Verfügung stehenden Bundesmittel an die kommunale Ebene weiterzugeben. Wir werden die Einigung nun zügig im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes 2023 umsetzen, damit die Kommunen rasch die nötigen Mittel erhalten“, erklärt Finanzminister Heere.
Innenministerin Behrens: „Nur gemeinsam können wir den aktuellen Herausforderungen begegnen. Mit der jetzt vereinbarten Verteilung der Mittel unterstützt das Land weiter die niedersächsischen Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Kriegsvertriebenen und Geflüchteten. Auf den Schultern der Kommunen lastet eine hohe Verantwortung, die einhergeht mit der landesweit sehr angespannten Wohnungsmarktsituation. Als Land haben wir unseren Kommunen durch die Verdreifachung der Erstaufnahmeplätze bis Ende 2022 bereits eine wichtige Verschnaufpause ermöglicht und werden diese Unterbringungsmöglichkeiten in diesem Jahr noch einmal zusätzlich erweitern. In den vergangenen zwölf Monaten nach dem Angriff von Putins Russland auf die Ukraine war entscheidend, dass wir alle – Bund, Land und Kommunen – im Schulterschluss und im engen Austausch miteinander agiert haben. Dies wird auch weiterhin erforderlich sein. Denn aktuell ist die Entwicklung durch die unterschiedlichen Krisen- und Kriegsherde auf der Welt nicht abschätzbar.“
Der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter): „Die Kommunen sind im letzten Jahr in Vorleistung getreten und haben hohe Investitionen getätigt, um der humanitären Verpflichtung bei der Aufnahme von Ukrainerinnen und Ukrainern nachzukommen. Die entstandenen Ausgaben werden nur zu einem Teil ausgeglichen. Diese Bilanz zeigt deutlich: Wir Kommunen benötigen dringend eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung des Bundes der Kosten für die Unterbringung, einschließlich der Vorhaltung von Unterbringungskapazitäten, der Betreuung und der Integration der Flüchtlinge. Das ist auch eine Frage des Vertrauens in den Bund. Gemeinsam mit dem Land werden wir den Druck auf den Bund weiter erhöhen. Wir benötigen endlich vor allem eine gerechte Steuerung und Verteilung der Flüchtlinge und Vertriebenen in Europa.“
„Diese Einigung ist ein mühsam errungener Kompromiss. Unsere Mindestforderungen sind aber berücksichtigt. Für uns stand die vollständige Übernahme des kommunalen Anteils bei den Kosten der Unterkunft für Ukraine-Vertriebene durch das Land an erster Stelle. Das Problem bleibt über 2023 hinaus und muss dauerhaft mit dem Bund geklärt werden. Auch deshalb sage ich deutlich: Die Finanzierung der Flüchtlingshilfe ist keine Aufgabe der Kommunen und muss vollständig von Bund und Land übernommen werden“, ergänzt der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Sven Ambrosy, Friesland.
Klingebiel und Ambrosy betonen gemeinsam: „Wenn der Bund sich in diesem Jahr finanziell doch noch bewegt oder die Flüchtlingszahl stärker steigen als derzeit erkennbar, haben wir uns mit der Landesregierung auf die Fortsetzung der Gespräche verständigt, das ist uns wichtig.“