Region. Ab dem kommenden Wintersemester reserviert Niedersachsen per Vorabquote jährlich 60 Studienplätze der Humanmedizin für Studierende, die sich für eine Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt im ländlichen Raum entscheiden. Mit der Umsetzung des „Gesetzes zur Verbesserung der flächendeckenden Versorgung in Niedersachsen“ stellt die Landesregierung die entsprechenden Weichen, um künftig mehr motivierte junge Ärztinnen und Ärzte für die Arbeit in ländlichen Regionen zu gewinnen. Bewerbungen sind in der Zeit vom 1. bis 31. März möglich. Bereits jetzt können sich Interessierte auf der Internetseite www.nizza.niedersachsen.de über das Verfahren informieren. .
Für Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi liegen die Vorteile der Landarztquote klar auf der Hand: „In einem Flächenland wie Niedersachsen brauchen wir ausreichend niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner, um weiterhin eine hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gewährleisten zu können. Viele im ländlichen Raum praktizierende Ärztinnen und Ärzte werden in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen. Mit der sogenannten Landarztquote treffen wir eine wichtige Vorsorge, um dem zunehmenden Mangel an Medizinerinnen und Medizinern im ländlichen Raum zu begegnen.“
Mit jährlich 60 Studienplätzen – jeweils 15 im Winter- und Sommersemester in Göttingen sowie 18 in Hannover und 12 in Oldenburg im Wintersemester – sieht Wissenschaftsminister Falko Mohrs einen wichtigen Baustein zur Lösung des Ärztemangels im ländlichen Raum: „Es ist eine große Herausforderung, dem Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Mit der Landarztquote schaffen wir ein gutes Anreizsystem zur Übernahme freiwerdender Praxen durch an unseren Hochschulen gut ausgebildete künftige Hausärztinnen und Hausärzte. Dadurch entsteht eine Win-win-Situation: Denn die Landarztquote bietet auf der anderen Seite motivierten jungen Leuten die Chance, über das Auswahlverfahren zur Landarztquote einen Medizinstudienplatz in Niedersachsen zu bekommen.“
Eine Besonderheit besteht darin, dass im Verfahren nicht ausschließlich die Abiturnote entscheidend für die Studienplatzvergabe ist.
Nachdem die Bewerberinnen und Bewerber bis zum 31. März einen Antrag in elektronischer Form und in Papierform beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) eingereicht haben, schließt sich ein strukturiertes Auswahlverfahren an.
In der ersten Stufe des Auswahlverfahrens werden drei Kriterien berücksichtigt:
- Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) mit einer Gewichtung von 30 Prozent
- Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) mit einer Gewichtung von 30 Prozent
- Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischen Tätigkeit (max. 48 Monate) mit einer Gewichtung von 40 Prozent
Zwingend vorliegen muss lediglich die Hochschulzugangsberechtigung.
Bewerber auf den Rangplätzen 1 bis 120 werden anschließend zum Auswahlgespräch zugelassen, das von der Ärztekammer Niedersachsen durchgeführt wird. Besonders ist hierbei, es erfolgt eine Bewertung sozial-kommunikativer Kompetenzen und der fachspezifischen Eignung.
Hierzu sagt Niedersachsens Ärztekammer-Vizepräsidentin Dr. med. Marion Charlotte Renneberg: „Die optimale flächendeckende Versorgung aller Menschen in Niedersachsen liegt uns besonders am Herzen. Wir als Ärztekammer Niedersachsen freuen uns auf noch mehr motivierte Bewerberinnen und Bewerber für den spannenden Beruf als Fachärztin bzw. Facharzt für Allgemeinmedizin und wirken gerne an der Umsetzung der Landarztquote mit.
Die Patientenversorgung in einem Flächenland wie Niedersachsen wird damit gestärkt.“
Mit der Vergabe des Studienplatzes verpflichten sich die Studierenden, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in Bereichen tätig zu sein, für die das Land Niedersachsen im Zusammenwirken mit der KVN einen besonderen Bedarf festgestellt hat.