Region. Rund zwei Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle in Niedersachsen ereignen sich jedes Jahr auf Landstraßen. Unfallursachen dafür sind u. a.: nicht angepasste Geschwindigkeit und/oder überhöhte Geschwindigkeit sowie Fahrfehler und Ablenkung, so die Landesverkehrswacht. Daher begrüßt und unterstützt sie den Vorstoß des Verkehrsministeriums zu einem Tempolimit auf außerörtlichen Straßen..
Geschwindigkeit sei eine maßgebende Größe für die Entstehung von Unfällen und für die Unfallschwere, teilt die Landesverkehrswacht mit. Je schneller ein Fahrzeug unterwegs sei, umso länger werden Reaktions- und Bremsweg, was gleichzeitig bedeuten könne, nicht mehr rechtzeitig reagieren oder bremsen zu können. Je höher die Geschwindigkeit, desto größer sind die Kräfte, die auf Fahrzeug und Mensch wirken. Je größer die Kräfte, desto wahrscheinlicher werden schwere und lebensbedrohliche Verletzungen. „Wer sich der Vision Zero verpflichtet fühlt, muss die Verkehrssicherheit auf Landstraßen deutlich verbessern. Eine wirksame und einfach umsetzbare Maßnahme ist eine gezielte Geschwindigkeitsbegrenzung“, so ein Sprecher der Landesverkehrswacht.
Die Landesverkehrswacht Niedersachsen fordert seit längerem die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerorts (Landstraßen), unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse, verbunden mit einer Öffnungsklausel. Eine Öffnungsklausel ermöglicht, dass auf gut ausgebauten und nicht unfallträchtigen Landes-/Bundestraßen auch weiterhin Höchstgeschwindigkeiten von 100 km/h oder gar mehr möglich sind.
Eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für alle Fahrzeuge reduziere den Überholdruck (Differenzgeschwindigkeit) deutlich und werde der vielfachen Realität in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit von Lkw auf den Landstraßen gerecht.