Hannover. Das Kabinett der Niedersächsischen Landesregierung hat am Montag eine Änderungsverordnung zur bestehenden Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) beschlossen. Die Änderungen sind notwendig geworden, weil sich mit der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU entscheidende Rechtsgrundlagen geändert haben. Daher wurden entsprechende Verweise auf Aufgaben, die die LWK weiterhin unverändert wahrnimmt in der Zuständigkeitsverordnung aktualisiert. Die LWK unterstützt beispielsweise die Abwicklung von Projekten des EU-Förderprogramms LEADER..
Für die Landwirtschaftskammer sind auch einige neue Aufgaben hinzugekommen: Dies sind zum Beispiel die Gewährung von Ausgleichszahlungen für bestimmte Einschränkungen in der Pflanzenschutzmittelanwendung auf Ackerland in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmälern oder gesetzlich geschützten Biotopen in Natura 2000-Gebieten. Auch die Durchführung von staatlichen Fördermaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die aktives Risikomanagement betreiben und eine Mehrgefahrenversicherung abschließen, fällt zukünftig in den Bereich der LWK.
Vom 1. Juli 2024 an wird die Landwirtschaftskammer zudem für das Genehmigungsverfahren und die Überwachung von Anbauvereinigungen nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) zuständig sein. Registrierte Vereine oder Genossenschaften können ab diesem Zeitpunkt Anträge bei der LWK einreichen, um eine Zulassung als Anbauvereinigung zu erhalten.
Landwirtschaftsministerien Miriam Staudte: „Entsprechende Verwaltungsstrukturen sind bereits seit einiger Zeit im Aufbau, so dass pünktlich mit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Konsumcannabisgesetzes Anträge gestellt und bearbeitet werden können. Ich danke dem Präsidenten der Kammer sowie dem Direktor und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen und engagierten Umgang mit dem neuen Aufgabenfeld."