Pattensen. Das Angebot der Laubsammelkörbe wird von den Pattensern gut angenommen. Allerdings gibt es einige Menschen, die die Laubsammelkörbe als Abfallbehälter oder Behälter für Ihren privaten Grünschnitt zweckentfremden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Behälter dafür nicht gedacht sind..
Die Körbe sollen die Anlieger dabei unterstützen ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen. Sie sind eine einfache, kostengünstige und niedrigschwellige Möglichkeit das bei der Straßenreinigung anfallende Laub zu entsorgen. Ausdrücklich nicht in die Körbe gehört Laub von privaten Bäumen und Kompost oder Heckenschnitt. Die Straßenreinigungspflicht, die auf die Grundstückseigentümer übertragen wurde, umfasst nach der Straßenreinigungsverordnung insbesondere die Beseitigung von Laub bis zur Fahrbahnmitte.
In den Straßen, in denen Kehrmaschine für die Reinigung der Fahrbahn und der Gosse fährt, sind die Eigentümer trotzdem für die Gehwege reinigungspflichtig. „Die Kehrmaschine fährt grob gesagt die Ein- und Ausfallstraßen in Pattensen-Mitte ab, sowie die Landstraße in Hüpede und die B443 in Koldingen“; so eine Sprecherin der Verwaltung.
In der Straßenreinigungssatzung sind die Straße genau aufgeführt:
www.pattensen.de/Rathaus-Politik/Ortsrecht-der-Stadt-Pattensen