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Leserbrief: Umgang der Stadt Springe mit Gerichtsurteilen

Springe.

Es folgt ein Leserbrief von Klaus Smollich aus Springe:

Verwaltung und Politik in Springe mussten sich, mehr als es wünschenswert ist, mit gerichtlichen Niederlagen beschäftigten. Insofern trifft das jetzige Urteil des OVG Lüneburg in Sachen Straßenbaubeiträge(WKB) auf erprobte „Krisenmanager“!! Wie allerdings ein solches Krisenmanagement der Stadt völlig schief gehen kann, zeigt der jetzt bald 18-jährige Streit um die Sportstättennutzungsgebühren/Sportmiete. In dieser Streitsache gab es vom Verwaltungsgericht ein gleichlautendes Urteil im Juli 2015 gegen die Stadt, wie jetzt in Sachen WKB. In diesem wurden die gleichen Fehler/ Schwachpunkte in der Satzung gerügt. Hätte die Stadt (Verwaltung und Politik), wie es üblich ist, sich mit diesen Mängeln beschäftigt und daraus Lehren gezogen, hätte man diese erneute gerichtliche Niederlage bei einer Satzungsgestaltung vermeiden können. Aber die Stadt meint -wohl dank externer Rechtsberater- eigene Wege gehen zu können. Z.B. wurde jede Diskussion um Inhalte des Sportstätten-Urteils verweigert. Ganz schlaue Rechtsexperten haben in einem sog. Rechtskreiswechsel ins Privatrecht die Lösung aller Probleme gesehen. Mit der Flucht ins Privatrecht in Form einer privatrechtlichen Miet- und Benutzungsordnung mit zusätzlicher Absicherung von komplizierten Mietverträgen, wurden die im Urteil geforderten Standards, geschliffen. Unbemerkt am Bürger vorbei wurden, ohne Aufklärung, entsprechende Ratsbeschlüsse gefasst. Einzig der TTC hat dies so nicht hingenommen.

Die daraufhin gegen den TTC gestartete Kampagne, mit den platten Argumenten, der TTC will bloß nicht eine berechtigte Gebühr zahlen, wird bis heute aufrechterhalten. Der TTC hat sich nicht einschüchtern lassen und hat die von der Stadt angestrengten Prozesse wegen Nichtzahlung, jetzt auch vor der Zivilgerichtsbarkeit, klar gewonnen. Aber auch das hat die Stadt nicht zum Anlass genommen, nun endlich mal daran zu gehen, die im Urteil von 2015 genannten Mängel im System aufzuarbeiten. Der Rat hat auf falsche und unzureichende Verwaltungsvorlagen beschlossen, eine weitere angeblich jetzt rechtsichere privatrechtliche Miet- und Benutzungsordnung und zwei Pflicht-Mietverträgen (ein Bürokratiemonster!!) wieder ab August 2020 in Kraft zu setzen. Jetzt machen aber mehrere betroffene Vereine auch nicht mehr mit. Diese haben angekündigt, die jetzt vor Weihnachten, mitten in der Coronakrise von der Stadt versandten Rechnungen nicht zu bezahlen. Die Stadt hat verlauten lassen, dass sie in Sachen „Sportmiete“ bei Nichtbezahlung eine weitere Klage- angeblich ist schon ein Anwaltsbüro beauftragt- einreichen will. Die Vereine werden gespannt zusehen, wie jetzt die Stadt mit diesem OVG-Urteil umgeht. Eine Flucht ins Privatrecht wird hier wohl nicht möglich sein, aber die Rechtsberater der Stadt lassen sich ja immer etwas einfallen. Sehen wir mal , wie es in Sachen WKB weiter geht. Schön ist, dass hier die Öffentlichkeit sensibilisiert ist und es schwerer wird, die Bürger hinter die Fichte zu führen.

Klaus Smollich

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