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Minister Althusmann zur Bundesratsentscheidung "Anspruch auf Grundversorgung mit Telefonie und Internet"

Niedersachsens Digitalisierungsminister Bernd Althusmann. Foto: Markus Schwarze.

Region. Der Bundesrat hat am Freitag (10. Juni) der Ausführungsverordnung der Bundesregierung zum Anspruch aller Menschen auf Grundversorgung mit Telefonie und Internet zugestimmt. Der Anspruch richtet sich gegenwärtig auf 10 Mbit/s Bandbreite im Download, 1,7 Mbit/s im Upload und eine Latenz von höchstens 150 Sekunden in einfacher Richtung. Das Niedersächsische Digitalministerium hat durchgesetzt, dass die Leistungsanforderungen bereits zum Jahresende überprüft werden. Dabei sollen besonders die höheren Anforderungen für Mehrpersonenhaushalte, für Fernarbeit, für Angehörige der freien Berufe und für Selbstständige berücksichtigt werden. Spätestens 2023 werden die Anforderungen auf mindestens 15,4 Mbit/s (Upload) und 2,6 Mbit/s (Download) erhöht..

Niedersachsens Digitalisierungsminister Bernd Althusmann: „Flächendeckender Glasfaserausbau bis 2025 ist und bleibt unser Ziel. Aber auch auf dem Weg dahin muss allen Menschen in Niedersachsen eine angemessene Internet- und Telefonversorgung geboten werden. Die Vorgaben des Bundes bleiben hinter dem technisch Möglichen weit zurück. Mein Haus hat dem Bund aber zumindest erhebliche Zugeständnisse abringen können. Die Leistungsanforderungen sollen zugunsten von Familien, Freiberuflern und Selbstständigen sowie zur Ermöglichung der Fernarbeit bereits bis zum Jahresende überprüft und bedarfsgerecht erhöht werden. Wir werden die weitere Entwicklung zur Grundversorgung weiter wachsam und kritisch begleiten, denn wir dürfen das Recht auf schnelles Internet nicht durch niedrige Zielwerte ad absurdum führen."

Das Niedersächsische Digitalministerium hatte mehr gefordert: 30 Mbit/s Bandbreite im Download, 5,2 Mbit/s im Upload und höchstens 75 Millisekunden Latenz. Die Forderung hat Unterstützung bei mehreren Bundesländern gefunden - insbesondere bei Bayern und Rheinland-Pfalz. Die Grundversorgung stellt keinen Ersatz zum Breitbandausbau dar. Sie soll nur als Übergangslösung für Gebiete und Grundstücken dienen, die der flächendeckende Ausbau noch nicht erreicht hat. Anspruch hat jeder, dem die Telekommunikationsunternehmen gegenwärtig keine Versorgung mit den oben genannten Leistungsanforderungen anbieten.