Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag, 16. Januar, mit dem Entwurf eines Nachtragshaushaltes die Voraussetzungen dafür geschaffen, kurzfristig auf die Schäden durch das sogenannte Weihnachtshochwasser reagieren zu können. Insgesamt sollen mit dem Nachtrag rund 110 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Diese dienen vor allem der Hilfe für Hochwassergeschädigte, der Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, der Erstattung von Einsatzkosten der Katastrophenschutzbehörden sowie der Ertüchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes..
Die rund 110 Millionen Euro sollen wie folgt den einzelnen Maßnahmen und Ressorts zugeordnet werden. Die Verteilung der Mittel ist vorläufig. Eine Aktualisierung erfolgt nach Schadensfeststellung und Bedarfsermittlung.
20 Millionen für die Erstattung von Einsatzkosten und Hilfeleistungen an andere Länder und Nationen.
3 Millionen für den Hochwasserschutz (z. B. Sandsackentsorgung und -nachbeschaffung, Betriebsmittel).
65 Millionen für den Erwerb von Einsatzmitteln und Geräten für die Hochwasserbekämpfung, einschließlich Beschaffung mobiler Hochwasserschutzsysteme.
20 Millionen für Billigkeitsleistungen an Privathaushalte und Unternehmen.
3 Millionen für Leistungen an die an der Bekämpfung des Hochwassers beteiligten Feuerwehren und Hilfsorganisationen.
Ministerpräsident Weil: „Wir sind immer noch beeindruckt von der engagierten Hilfe, die vor Ort, aber auch überregional von Haupt- und Ehrenamtlichen geleistet wurde. Auch das Land hat nach Kräften geholfen und wird dies weiter tun. Wir schlagen dem Parlament einen Nachtragshaushalt in Höhe von rund 110 Millionen Euro vor. Mit dem Geld sollen unter anderem weitere Hilfszahlungen an Hochwassergeschädigte, die Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur und eine Ertüchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes ermöglicht werden."
Finanziert wird der Nachtragshaushalt über eine Entnahme aus der Konjunkturbereinigungsrücklage, eine Ausnahme von der Schuldenbremse ist hierfür nicht notwendig.
„Unsere solide Haushaltsführung ermöglicht es uns, diese dringend benötigten Hilfen ohne Nettokreditaufnahme zur Verfügung zu stellen. Die Entnahme aus der Konjunkturbereinigungsrücklage kann so im Rahmen der Schuldenbremse erfolgen", sagt der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere. „Wie schon während der Krisenbekämpfung im Jahr 2023 steht auch dieser Nachtrag für eine kluge Mischung aus sofort wirksamen Hilfen und strukturell nachhaltigen Investitionen."
Das Kabinett hat zudem beschlossen, die Hochwasserschäden systematisch zu erfassen. Das Innenministerium wird dies in enger Abstimmung mit dem Umweltministerium koordinieren.
Der Entwurf des Nachtrages soll bereits am 17. Januar 2024 dem Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtages vorgestellt werden. Die Landesregierung wird den Landtag bitten, die Voraussetzungen zu schaffen, den Nachtragshaushalt bereits in der Sitzungswoche im Februar zu beschließen. Ob darüber hinaus weitere finanzielle Unterstützung durch das Land nötig wird, wird sich im Rahmen der Schadensbeseitigung und -erfassung zeigen.
Nach der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2017 hatte es ebenfalls einen Nachtragshaushalt gegeben. Dieser hatte ein Volumen von 50 Millionen Euro, von denen rund 37,8 Millionen Euro ausgegeben worden sind.