Springe. Der Regionsausschuss der Region Hannover hat am 7. November 2023 den 3. Entwurf zur 5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) als Grundlage zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Eine erste Beteiligung fand vom 23. November 2023 bis 12. Januar 2024 mit Stellungnahmefrist bis 26. Januar statt. Wie bereits der Presse zu entnehmen war, konnten aufgrund eines Serverfehlers am 26. Januar ab 18 Uhr einige Stellungnahmen nicht elektronisch zugestellt werden. Daher führt die Region Hannover eine erneute Beteiligung mit öffentlicher Auslegung durch. Die Planunterlagen haben sich gegenüber der vorherigen Beteiligung nicht verändert..
Für eine Öffentlichkeitsbeteiligung liegen der Entwurf der 5. Änderung des RROP 2016 / des Sachlichen Teilprogramms Windenergie vom 07.03.2024 bis 08.04.2024 zur Einsicht und Stellungnahme aus im
- Service Center (Bürgerbüro) der Region Hannover, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover (eine Anmeldung ist nicht erforderlich)
Montag und Donnerstag 07:30 – 18:00 Uhr,
Dienstag 07:30 – 15:30 Uhr,
Mittwoch 07:30 – 15:30 Uhr (jede gerade Woche), 07:30 – 14:00 Uhr (jede ungerade Woche)
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Samstag 08:30 – 12:30 Uhr (jede ungerade Woche)
- Internet unter www.regionalplanung-hannover.de im Rahmen des internet-basierten Beteiligungsverfahrens.
Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit, das heißt bis zum 22.04.2024, kann zu dem Entwurf der Planung Stellung genommen werden. Die Stellungnahmen sind zu richten an:
- elektronisch über die eingerichtete Beteiligungsplattform unter der Internetadresse
www.regionalplanung-hannover.de oder per E-Mail an regionalplanung@region-hannover.de
oder
- schriftlich an Region Hannover, Team Regionalplanung, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover,
oder
- zur Niederschrift.
Bereits digital abgegebene Stellungnahmen, die eine Eingangsbestätigung erhalten haben, brauchen nicht erneut vorgebracht werden, ebenso bereits postalisch eingesendete. Die Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Mit Ablauf der oben angegebenen Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies hat keinen Einfluss auf gerichtliche Rechtschutzmöglichkeiten.