Hannover. Die Niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag, 16. Januar, einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um den niedersächsischen Beamten Sonderzahlungen von insgesamt 3000 Euro zu gewähren. Diese sollen die Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise abmildern. Die Sonderzahlungen sollen auch Richter sowie Referendare bekommen. Darüber hinaus sollen die Sonderzahlungen auch an die Versorgungsempfänger in Höhe ihres individuellen Versorgungssatzes gehen sowie an die Altersgeldempfänger in Höhe ihres individuellen Anteilssatzes..
„Wir wollen sehr zeitnah den ersten Teil der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf unsere Beamtinnen und Beamten übertragen, da auch diese von der hohen Inflation betroffen sind", sagt der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere.
Bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder war am 9. Dezember 2023 eine Einigung erzielt worden. Danach erhalten die Beschäftigten zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro und von Januar bis Oktober 2024 monatliche Sonderzahlungen von jeweils 120 Euro. Dieses Ergebnis soll mit dem Gesetzentwurf auf die Beamten übertragen werden.
Die Übertragung der ebenfalls in den Tarifverhandlungen vereinbarten Entgeltsteigerungen soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden. „Die Übertragung einer Entgeltsteigerung auf die Beamtenschaft ist wesentlich komplexer. Wenn wir die gesamte Tarifeinigung in einem einzigen Verfahren behandeln würden, müssten die Beamtinnen und Beamten um Einiges länger auf ihre Sonderzahlungen warten", so Finanzminister Heere. „Deshalb haben wir uns im Interesse der Beamtinnen und Beamten für dieses stufenweise Verfahren entschieden."
Sobald der Niedersächsische Landtag dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, können die Auszahlungen in die Wege geleitet werden. Der Landeshaushalt 2024 wird dadurch insgesamt mit etwa 586 Millionen Euro belastet, die durch vorhandene Ansätze gedeckt sind.
Die Beamten im Land und in den Kommunen sollen vorbehaltlich der Landtagsentscheidung voraussichtlich mit der Besoldung für April 2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsauszahlung einmalig in Höhe von 1.800 Euro erhalten. Außerdem sind für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatliche Zahlungen in Höhe von 120 Euro vorgesehen, wobei die Beträge für Januar bis März in die Aprilzahlung einbezogen werden sollen.
Die Kosten für die Sonderzahlungen an Tarifbeschäftigte belaufen sich 2024 auf rund 180 Millionen Euro. Auch hierfür hat die Landesregierung ausreichend Vorsorge getroffen. Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung arbeitet an einer zeitnahen Auszahlung für die Tarifbeschäftigten. Voraussichtlich soll die erste Sonderzahlung zusammen mit den Februarbezügen erfolgen. Hierfür ist kein Beschluss des Landtages nötig.