Hannover. Am vergangenen Freitagnachmittag kam es bei einem Regionalzug im Hauptbahnhof Hannover zu einem Zwischenfall, als eine 54-jährige Frau die Notbremse missbräuchlich betätigte und die Ausfahrt des anfahrenden Zuges verhinderte. Beamte der Bundespolizeiinspektion Hannover wurden über den Vorfall informiert..
Nach bisherigen Erkenntnissen wollte die 54-Jährige den Zug für einen Einstieg weiterer Angehöriger anhalten und griff zur Notbremse. Der bereits anfahrende Zug stoppte daraufhin abrupt am Bahnsteig.
Gegen die 54-Jährige leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Vornahme einer betriebsstörenden Handlung ein. Die Situation konnte jedoch schnell gelöst und die Weiterfahrt etwas mehr als 15 Minuten später ohne die Verursacherin und ihre Begleitung fortgesetzt werden.
Die Nutzung der bahnbetrieblichen Notbremse zum Anhalten eines Zuges ist nur in einem akuten Notfall erlaubt. Das außerplanmäßige Anhalten zum Ermöglichen eines Einstiegs stellt keinen Notfall dar und führt nahezu immer zu weiteren strafrechtlichen Folgen. Darüber hinaus besteht durch den unerwarteten Stopp ein Verletzungsrisiko für Fahrgäste, insbesondere diejenigen, die keinen Sitzplatz gefunden haben und im Gang stehen. Auch der Bahnbetrieb wird in der Regel nicht unerheblich beeinträchtigt.