Springe. Im Zuge der Bearbeitung der Machbarkeitsstudie zum Otto-Hahn-Gymnasium wurde durch den beauftragten Generalplaner MOSAIK zwischenzeitlich der Brandschutz im Bestand betrachtet. Durch die externen Brandschutzsachverständigen ist dabei die Aula des Gymnasiums in brandschutzrechtlicher Hinsicht neu bewertet worden. Die Aula liegt nicht mehr im Geltungsbereich der Niedersächsischen Versammlungsverordnung (NVStättVO), sondern im Bereich der Schulbaurichtlinie und der Niedersächsischen Bauordnung..
Diese Einordnung führt dazu, dass für Veranstaltungen an der mehr als 200 Personen teilnehmen, eine Sondergenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erteilt werden muss. Durch die externen Brandschutzsachverständigen ist außerdem festgestellt worden, dass in den Obergeschossen des Gymnasiums teilweise Rettungswege fehlen. Die zuständige Verwaltung der Stadt Springe wird hier kurzfristig nachsteuern und temporäre Treppentürme in Gerüstbauweise errichten, damit die Schule die betroffenen Klassenräume weiterhin nutzen kann.
Der Schulnutzer wurde umfangreich über die neuen Erkenntnisse informiert und gebeten diese in das Sicherheitskonzept der Schule zu übernehmen. Bis zur Errichtung der Treppentürme wurde der Schulnutzer darüber hinaus gebeten besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um die schnelle Räumung der Schule im Brandfall sicherzustellen.