Region. Zwei nicht angezeigte Versammlungen haben am heutigen Montag, 6. Februar, an zwei Stellen im Stadtgebiet Hannovers Polizeieinsätze ausgelöst. Am Morgen blockierten mehrere Personen zunächst die Fahrbahn im Bereich des Deisterkreisels, in den Mittagsstunden starteten Demonstrierende eine Protestaktion an und auf dem Ernst-August-Denkmal vor dem Hauptbahnhof..
Gegen 8.15 Uhr meldeten Zeugen der Polizei sechs Personen, die die Fahrbahn des Deisterkreisels zwischen der Bornumer Straße und der Deisterstraße blockierten. Aufgrund der nicht angezeigten Versammlung, die sich über die gesamte Fahrbahnbreite erstreckte, kam der Verkehr im Kreisverkehr, aber auch in den angrenzenden Straßen vorübergehend zum Erliegen. Neben Demonstranten, die mit Plakaten auf ihre Klimaschutz-Anliegen aufmerksam machten, und nach rund zehn Minuten durch Beamte von der Straße getragen wurden, stellten die Einsatzkräfte zwei Personen fest, deren Hände am Asphalt festgeklebt waren. Gegen 9.15 Uhr konnten auch diese beiden Versammlungsteilnehmenden vom Asphalt gelöst werden. Sie blieben bei der Aktion unverletzt. Im Anschluss stellte die Polizei die Identitäten der Teilnehmenden fest. Danach konnten alle Beteiligten gehen. Gegen die Personen wird nun wegen einer Nötigung im Straßenverkehr und der Durchführung einer nicht angezeigten Versammlung ermittelt.
Kurz nach 12 Uhr wurde die Polizei dann zu einem ähnlichen Einsatz auf den Ernst-August-Platz gerufen. Auch dort hatten mehrere Personen eine Protestaktion gestartet. Mehrere Teilnehmende der ebenfalls nicht angezeigten Versammlung zeigten vor dem Ernst-August-Denkmal Plakate. Eine Teilnehmerin kletterte zudem auf das Wahrzeichen und verschüttete von dort aus Farbe auf das Denkmal und den Boden.Die Polizei deklarierte die Aktion als Versammlung und beschränkte diese auf den Boden rund um das Denkmal. Die Frau weigerte sich zunächst trotz mehrfacher Aufforderung das Wahrzeichen zu verlassen. Gegen 15.55 Uhr verließ die Frau das Denkmal und die Versammlung wurde beendet. Die Polizei ermittelt hier wegen Sachbeschädigung sowie Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.