Prügelei und Schusswaffengebrauch nach dem Schützenfest

Schloss Ricklingen.  Am Samstag, 31. August kam es auf dem Schützenfest in Schloss Ricklingen zu einer körperlichen

Auseinandersetzung zwischen zwei Männern aus Garbsen..

 Die Streitigkeiten verlagerten sich auf die offene Straße. Dort zog der 21-Jährige eine Schreckschusswaffe. Aus dieser gab er einen Schuss in die Luft ab und flüchtete vom Tatort.
Zeugenhinweise ergaben, dass der 21-Jährige in Richtung eines naheliegenden Bauernhofs geflüchtet sein soll. Die zeitnah eintreffenden Polizeibeamten konnten ihn auf dem besagten Grundstück stellen und vorläufig festnehmen. Die
Schreckschusspistole wurde sichergestellt. Auch der 37-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Beide Täter müssen sich wegen eines Körperverletzungsdelikts verantworten.
Zum Führen einer Schreckschusswaffe wird ein kleiner Waffenschein benötigt. Diesen besitzt der 21-Jährige nicht. Ebenso herrscht ein generelles Verbot für das Mitführen einer solchen Schreckschusswaffe auf Veranstaltungen.
Ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde dementsprechend eingeleitet. Beide Personen wurden nach den polizeilichen Maßnahmen wieder vor Ort entlassen.