Anzeige

Räumung von Straßen und Wegen bei Glätte und Schneeeinbruch

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Springe. Alle Jahre wieder kommt es regelmäßig zu Temperaturen um den Gefrierpunkt. Die Folge sind überfrorene Straßen und Wege sowie Niederschlag in Form von Schnee. Um Unfälle und Schäden durch die entstehende Glätte zu vermeiden, ist die Räumung und das Streuen von Straßen und Wegen unerlässlich..

Durch die Straßenreinigungssatzung der Stadt Springe ist die Straßenreinigung und damit auch die Beseitigung von Schnee und Eis sowie das Bestreuen der Gehwege und kombinierten Geh- und Radwegen bei Glätte auf die jeweiligen Anlieger übertragen. Die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Springe regelt in § 3 u.a., dass dazu Sand oder andere geeignete abstumpfende Mittel, wie Splitt, zu benutzen sind. Die Nutzung von Streusalz (Auftausalz) oder anderen chemisch wirkenden Materialien ist dabei grundsätzlich untersagt. Das Verbot soll vor allem einer Versalzung des Grundwassers und öffentlicher Grünflächen (Pflanzen) vorbeugen.

Im Gegensatz dazu nutzt die Stadt Springe im Rahmen des Winterdienstes zur Räumung bzw. Bestreuung der Fahrbahnen bewusst auch Streusalz in einer geringstmöglichen Dosierung. Der Einsatz von Streusalz ist hier leider zwingend notwendig, weil nur so die Verkehrssicherheit des Straßennetzes im Stadtgebiet möglichst schnell und effizient hergestellt werden kann. Während die Anlieger einen i.d.R. überschaubaren Bereich von einigen Metern vor dem Grundstück räumen und streuen müssen, hat die Stadt Springe die Pflicht, möglichst schnell auf dem gesamten städtischen Straßennetz mit einer Länge von mehreren hundert Kilometern die Verkehrssicherheit herzustellen. Außerdem werden an die Verkehrssicherungspflicht der Fahrbahnen weitaus höhere Anforderungen gestellt, als an die von Gehwegen. Denn die Verkehrslast und die gefahrenen Geschwindigkeiten sind auf den Fahrbahnen um ein Vielfaches größer, als auf den Geh- und Radwegen. Aus diesem Grund werden auch zunächst die Hauptverkehrsstraßen, danach die Sammel- und Zubringerstraßen und erst zuletzt die Anliegerstraßen geräumt. Hier kann es dann leider dazu kommen, dass das zur Verfügung stehende Arbeitszeitpensum (Lenkzeiten) erschöpft ist und einige Anliegerstraßen nicht mehr geräumt werden können. Daher gilt im gesamten Stadtgebiet auch ein eingeschränkter Winterdienst.

Bei Fragen zum Umfang der Streu- und Räumpflicht und zur Zulässigkeit von Materialien zum Streuen steht der Fachdienst Tiefbau der Stadt Springe telefonisch unter 05041-73123 gern zur Verfügung.