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Rat entscheidet über die Zukunft der Büntesauna

Büntebad Hemmingen Foto: Daniel Junker / www.junkerphoto.de

Hemmingen. Der Rat der Stadt Hemmingen soll am 19. Mai darüber entscheiden, ob die Büntesauna geschlossen wird. Vorher wird über das Thema im Verwaltungs- sowie im Ausschuss für Soziales, Kultur, Sport und Verkehr beraten. .

Die Stadt betreibt das Büntebad in Hemmingen in eigener Regie. Im Büntebad befindet sich zusätzlich die Büntesauna, die von einer Pächterin betrieben wird. Da sich die Sauna nicht wirtschaftlich betreiben lässt, erhält die Pächterin einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von der Stadt. Aufgrund von anstehenden sechsstelligen Investitionen und einer gravierenden Änderung bei der Besteuerung der Eintrittsentgelte für Bad und Sauna und der zu erwartenden erheblichen Steigerung der Energiekosten musste eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Saunabetriebs vorgenommen werden. Da diese Überprüfung eine zunehmende Unwirtschaftlichkeit des Saunabetriebs ergeben hat und der Betrieb einer Sauna nicht zu den eigentlichen Aufgaben einer Stadt gehört, wird die Verwaltung dem Rat der Stadt Hemmingen vorschlagen, die Sauna zum Ende des Jahres 2022 endgültig zu schließen.

Umsatzsteuer

Durch eine Änderung bei der Umsatzbesteuerung gelten für Bad- und Saunabetrieb unterschiedliche Steuersätze. Der Badbetrieb muss seinen Umsatz mit dem verringerten Satz von sieben Prozent versteuern, die Sauna ihren Umsatz mit dem Regelsatz von 19 Prozent.

Das aktuell angebotene Ticket, dass den Besuch von Sauna und Bad erlaubt, ist steuerlich problematisch. Das Finanzamt sieht in dem Ticket eine einheitliche Dienstleistung und sieht den Schwerpunkt im Saunabetrieb. Aktuell befindet sich der Fall in gerichtlicher Klärung. Entscheidet das Gericht entsprechend der Auffassung des Finanzsamts ist der Regelsteuersatz von 19 Prozent auch auf den gesamten Badbetrieb anzuwenden. Das würde ein zusätzliches Defizit von 20.000 Euro jährlich für die Stadt Hemmingen bedeuten.

Sanierungsbedarf

Soll der Saunabetrieb weitergeführt werden, müsste für die Sauna ein zusätzlicher Tarif eingeführt werden und vor dem Eingang der Sauna ein zusätzliches Zugangskontrollsystem gebaut werden um die Saunagäste eindeutig erfassen zu können. Es ist darüber hinaus absehbar, dass in naher Zukunft Investitionen im sechsstelligen Bereich (ca. 250.000 Euro) für eine neue Außensauna notwendig wären, um den Saunabetrieb aufrechtzuerhalten. Mit den Abschreibungskosten für den notwendigen Neubau der Außensauna ergibt sich ein Zuschussbedarf von durchschnittlich 86.000 Euro im Jahr.

Um diesen Zuschussbedarf von 86.000 Euro zu decken, müssten im Durchschnitt 70 Personen täglich die Sauna besuchen und dafür 4,50 Euro zusätzlich zahlen. Aktuell kostet der Besuch von Büntebad und Büntesauna zusammen 4,50 Euro. Wer bei einem Besuch Saunieren und Baden möchte, müsste doppelt so viel zahlen wie bisher und die Rentabilität hinge weiterhin davon ab, dass der Tagesdurchschnitt von 70 Besuchen tatsächlich erreicht wird. „Es handelt sich hierbei um keine leichte Entscheidung; die Sauna dient auch der Gesundheitsförderung. Wir müssen uns jedoch ehrlich fragen, ob wir den Saunabetrieb unter diesen Umständen fortsetzen können“, gibt Bürgermeister Jan Dingeldey zu bedenken.