Springe. Da die Pandemie-Lage zunehmend schwierig wird, besteht die Notwendigkeit, auch bei Versammlungen, die bisher relativ unreglementiert stattfinden konnten, den Zugang zu beschränken. Dies gilt nun auch für die Sitzung des Rates der Stadt Springe am 9. Dezember..
Die Corona-Verordnung hat vor Kurzem die Möglichkeit geschaffen, dass auch der Vorsitzende der Vertretung - hier also der Ratsvorsitzende - im Rahmen seines Hausrechts den Zugang regeln kann (§ 8 Abs. 3. Nr.5 Corona-VO i.V.m. einem Runderlass des Nds. Innenmisinsteriums) Hiervon hat der Ratsvorsitzende, Eberhard Brezski, nun Gebrauch gemacht. Für die Sitzung des Rates der Stadt Springe am 9. Dezember ist damit die Anwendung der „3G-Regelung“ angeordnet. Besuchende werden daher gebeten Impf-, Genesenen,- oder Testnachweis und Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass oder vergleichbar) mitzubringen.
Es erfolgt eine Einlasskontrolle vor Ort.