„Schritte müssen gut überlegt sein“

Fachvortrag im Corvinus-Zentrum: Johanniter-Jurist Urban Dressel klärt über Patientenverfügungen auf.

Wennigser Mark.

Seit 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich geregelt. Niemand müsse eine solche Verfügung bereithalten, stellte Johanniter-Jurist Urban Dressel jüngst bei einem Vortrag im Corvinus-Zentrum in der Wennigser Mark klar. „Aber wenn Sie sich dafür entscheiden, muss es sehr gut überlegt sein“, gab der Experte den rund 30 Zuhörern mit auf den Weg. Schritt für Schritt erläuterte Dressel die wichtigsten juristischen Aspekte einer Patientenverfügung (PV).

Grundsätzlich sind behandelnde Ärzte verpflichtet, alles für die Erhaltung des Lebens ihrer Patienten zu tun. „Die Medizintechnik hat sich in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter verbessert.“ Mit lebensrettenden Maßnahmen, etwa Dialyse oder künstlicher Ernährung, können Menschen viel länger am Leben erhalten werden. Nicht immer sind Betroffene und ihre Angehörigen mit allem einverstanden. Eine gültige PV legt Wünsche eines Menschen fest. „Was will ich, das mit mir im Fall der Fälle passiert? Nämlich dann, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann“, sagte Dressel. Das Alter sowie Krankheiten, die tödlich enden können, sind typische Fälle. Aber auch nicht vorhersehbare Unfälle können Familien in eine Lage bringen, in der Entscheidungen getroffen werden müssen. Eine rechtzeitig getroffene Patientenverfügung könne vielen Menschen „die Angst vor Ungewissheit“ nehmen, sagte Dressel. Er stellte aber auch klar: „In Deutschland können die meisten Menschen bis zum letzten Atemzug noch ihren Willen äußern.“ Das zeigten Statistiken.

Doch wer sich für eine PV entscheidet, muss noch etwas anderes erledigen: Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt ein Mensch andere Personen, nach Eintreten einer Notfallsituation als Bevollmächtigter in seinem Sinne zu handeln. Anders gesagt: Nur diese bevollmächtigte Person kann auch eine Patientenverfügung bei Ärzten durchsetzen. „Suchen Sie sich jemand Vertrautes und sprechen Sie das genau mit dieser Person ab“, rät der Johanniter-Experte. PV-Formulare gebe es im Buchhandel; detaillierte Vorlagen böten auch zahlreiche öffentlich-rechtliche Behörden. Auch eine christliche Patientenverfügung gebe es. Gute Formulare böten etliche Wahlmöglichkeiten, betonte Dressel. „Jede Situation ist individuell. Nutzen Sie die Vorlage, die am besten zu Ihnen passt.“ Wer dann mit etwas mehr Ruhe in Zukunft blicke, habe sich richtig entschieden.