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Schulanmeldungen in der Stadt Hemmingen für das Schuljahr 2023/2024

Hemmingen. Für Kinder, die bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt nach § 64 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes grundsätzlich mit Anfang des Schuljahres 2023/2024 die Pflicht zum Besuch der Grundschule.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Anmeldungen in diesem Jahr kontaktlos bis zum 30. April für alle Grundschulen vorzunehmen..

Folgende Unterlagen werden für die Schulanmeldung benötigt:

1. Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder Kopie aus dem Familienstammbuch

2. bei Kindern, über die ein besonderes Sorgerecht besteht, die schriftliche Verfügung des Gerichts oder des Jugendamtes (ggf. Negativbescheid)

3. Kopie des Masernimpfschutznachweises

4. Anmeldeunterlagen* (siehe Downloadvermerk der jeweiligen Schule)

Falls das Kind im letzten Jahr keine KITA besucht hat (Test Sprachförderung), vereinbaren Sie zwingend einen Termin in Ihrer zuständigen Schule.

Zuständigkeit:

1. für die Ortsteile Hemmingen-Westerfeld und Devese in der Grundschule Hemmingen-Westerfeld, Köllnbrinkweg 48, *Anmeldeformulare auf der Homepage www.gshemmingen-westerfeld.de (Downloads)

2. für die Ortsteile Arnum, Harkenbleck und Wilkenburg in der Wäldchenschule – Grundschule Arnum, Klapperweg 18, *Anmeldeformulare auf der Homepage www.waeldchenschule-arnum.de (Startseite und Formulare)

3. für die Ortsteile Hiddestorf und Ohlendorf in der Grundschule Hiddestorf, Ostertorstr. 9, *Anmeldeformulare auf der Homepage www.grundschule-hiddestorf.de (Termine, Elternbriefe, Hinweise)

Hinweise:

Die Sommerferien 2023 enden in Niedersachsen am Mittwoch, den 16. August. Der Tag der Einschulung ist Sonnabend, der 19. August 2023.

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung (formloser Antrag, unterschrieben von den Erziehungsberechtigten) gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des in Satz 1 genannten Schuljahres bis zum 30. April (schriftlich, in einem separaten Antrag) gegenüber der Schule abzugeben. Eine Anmeldung zu dem o. g. Stichtag muss dennoch erfolgen.

Kinder, die zum 30. September 2023 noch nicht schulpflichtig sind, können, unabhängig von einem Stichtag, im Mai 2023 für das Schuljahr 2023/24 angemeldet werden („Kann-Kinder“).