Wunstorf. Am 24. Dezember gegen 21:30 Uhr kam es zu einer folgenreichen Selbstgestellung eines Unfallfahrers. Der 84-jährige Fahrer eines Mercedes-Benz meldet sich fernmündlich über den Polizeinotruf, da er eigenen Angaben zufolge etwa eine Stunde zuvor gegen einen geparkten PKW in Wunstorf, Kolenfelder Straße, gefahren sei. Angaben zum beschädigten Fahrzeug konnte er jedoch nicht machen..
Die Beamten suchten daher den Unfallfahrer an seiner Wohnanschrift auf, um den weiteren Sachverhalt zu klären.
Im Verlauf der Befragung ergaben sich Anhaltspunkte die auf eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum hindeuteten.
Aufgrund des verursachten Unfalls und der festgestellten Auffälligkeiten wurde neben der bereits vorliegenden Verkehrsunfallflucht ein weiteres Strafverfahren gem. § 315c StGB (Straßenverkehrsgefährdung aufgrund körperlicher / geistiger Mängel) eingeleitet.
Nachfolgend konnte von den Beamten das beschädigte Fahrzeug in der Kolenfelder Straße ermittelt werden. Der Fahrzeughalter / Geschädigte wurde in Kenntnis gesetzt.