Groß Munzel. Am Samstag, 30. September, gegen 11 Uhr, wurde ein 35-jähriger Barsinghäuser in der Straße „An der Zuckerfabrik“ im Ortsteil Groß Munzel einer Kontrolle unterzogen. Bei diesem Bestand der Verdacht, trotz bestehendem Fahrverbot zuvor ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geführt zu haben..
Trotz eindeutiger Hinweise bestritt der spätere Beschuldigte zunächst die Teilnahme am Straßenverkehr. Ihm wurde erneut die Weiterfahrt mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen untersagt. Nur eine Stunde später wurden die Beamten erneut zur Einsatzörtlichkeit entsandt, da der Beschuldigte trotz Untersagung wieder ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geführt haben soll. Im Anschluss räumte der Beschuldigte die beiden Taten ein.
Gegen den Beschuldigten wurden nunmehr zwei Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Fahrzeugschlüssel wurden zur Verhinderung weiterer Straftaten sichergestellt