Eldagsen.
Ein Hallerburger Landwirt baute vor über 100 Jahren – laut eingraviertem Datum 1913 – sicherlich mit Zustimmung der Behörden und des Gewässereigentümers eine stabile Stahlbeton-Brücke über die Haller um seine Flächen in der Gemarkung Eldagsen jenseits des Baches besser erreichen und bewirtschaften zu können. Zu der Brücke gehörte ein befestigter Weg, der diesseits und jenseits der Haller in das öffentliche Wegenetz der Realverbände mündete. Natürlich ließ der Landwirt auch die Mitnutzung der Brücke durch Dritte – insbesondere Radfahrer und Fußgänger zu.
Im Laufe der Jahrzehnte änderte sich Einiges. Die Haller als Gewässer II. Ordnung wird aktuell unterhalten vom Leineverband als öffentlichem Gewässerunterhaltungsverband. Das Eigentum an der Gewässerparzelle liegt jetzt bei der Stadt Springe. Die Flächen ringsum die Brücke einschließlich der Wegeflächen stehen aktuell im Eigentum eines ökologisch ausgerichteten Vereins, der dort ein Biotop errichtet hat. Die landwirtschaftliche Technik verändert sich, Schlepper und Maschinen werden größer und schwerer und schneller. Und auch die Brücke wird nicht jünger. Um die Brücke nicht zu beschädigen und auch heile auf der anderen Seite der Haller anzukommen, nimmt der schwere landwirtschaftliche Verkehr bereits seit Jahrzehnten lieber Umwege in Kauf und kaum noch Fahrzeuge überqueren die Brücke. Ob es am Interesse des Flächeneigentümers, den Verkehr einzudämmen, der veränderten landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsform oder bereits an baulichen Mängeln an der Brücke lag, dass der zweispurige Verkehr dort komplett zum Erliegen kam, kann letztlich dahinstehen. Jedenfalls sind die Wege nach und nach zugewachsen. Geblieben ist ein schmaler, mitunter recht matschiger Pfad, der von Fußgänger und mutigen Radfahrer rege genutzt wird, da eine bessere Wegeverbindung zwischen Eldagsen und Adensen/Hallerburg für diese Nutzergruppe bei objektiver Betrachtung nicht besteht. Die vielbefahrene Landesstraße 461 verfügt über keinen Radweg, alle anderen Wege über die Haller sind deutlich länger. Und geblieben ist eine auf den ersten Blick stabile Brücke, die der Belastung durch einzelne Fußgänger und Radfahrer sicherlich noch einige Zeit standhalten wird – aber eben auch nicht ewig halten wird. Wer den Blick hinter die Kulissen bzw. unter die Brücke wagt, erblickt freiliegende Stahlbewehrung, die allmählich vor sich hin korrodiert und an beiden Ufern der Haller Widerlager, die von Hochwasser zu Hochwasser weiter unterspült werden und schon bald nicht mehr den erforderlichen Halt bieten werden um die Brückenüberbau zu tragen. Folge wird ein Absacken, schlimmstenfalls ein Einsturz des Brückenüberbaus werden, welcher dann den Gewässerlauf blockiert und aufstaut.
Was ist nun zu tun, wer trägt wofür die Verantwortung?
- Der Erbauer der Brücke benötigt die Wegeverbindung nach Eldagsen bereits seit langem nicht mehr und hat bereits anwaltlich erklären lassen, keine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Brücke mehr wahrzunehmen. Schriftliche Vereinbarungen oder Genehmigungen, die es ermöglichen, ihn weiterhin in die Pflicht zu nehmen, sind bislang nicht bekannt.
- Die Stadt Springe als Eigentümerin der Gewässerparzelle ist verkehrssicherungspflichtig und hat sich entschieden, nicht erst das Absacken oder den Einsturz der Brücke abzuwarten, sondern bereits jetzt durch eine Sperrung zu verhindern, dass Menschen dabei oder danach zu Schaden kommen. Ob diese Sperrung bereits jetzt mit einer Gefahr für Leib und Leben begründet werden kann, bedarf keiner abschließenden Prüfung. Da kein öffentlicher Weg über die Brücke führt, haben die rechtlichen Interessen der Fußgänger und Radfahrer an der weiteren Brückennutzung hinter dem Interesse des Grundeigentümers, von Schadenersatzforderungen verschont zu bleiben, zurückzustehen.
- Ein provisorischer Überweg über die bestehende Brücke kommt als Lösung nur so lange in Betracht, bis die Brücke tatsächlich absackt. Spätestens dann muss die Brücke sehr wahrscheinlich abgeräumt werden um einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss der Haller sicherzustellen.
Die Stadt Springe, die Gemeinde Nordstemmen und auch der Biotopverein stehen bereits in intensivem Kontakt um nach Möglichkeiten zu suchen, die gewohnte Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer in rechtlicher und technischer Hinsicht wieder zu gewährleisten und dauerhaft sicherzustellen. Bürgermeister Christian Springfeld ist zuversichtlich: „Die beteiligten Kommunen stehen in einem bemerkenswert guten Austausch, um schnellstmöglich eine nachhaltige Lösung zu finden.“
Bis hierfür eine Lösung gefunden ist, appelliert die Stadt Springe eindringlich darum, die gesperrte Brücke aus den o.a. Gründen nicht weiterhin zu nutzen und bringt darüber hinaus alle Sachbeschädigungen an den technischen Sperren konsequent zur Anzeige.