Laatzen. Obwohl es derzeit noch keine konkreten Informationen gibt, wann und wie viele Flüchtlinge aus der Ukraine in Laatzen ankommen und versorgt werden müssen, bereitet sich auch die Stadtverwaltung Laatzen auf die Aufnahme und Unterbringung vor.
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die ukrainischen Flüchtlinge zentral über die Landesaufnahmebehörde in Braunschweig auf die Kommunen verteilt werden, konkrete Zuweisungen gibt es aber noch nicht. Es gab jedoch bereits erste Anfragen von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern an die Stadtverwaltung, die private und familiäre Beziehungen zu Menschen aus der Ukraine haben, die derzeit fliehen müssen, und die diese gern bei sich oder in Laatzen aufnehmen möchten..
Wer helfen möchte, aber keine eigene Möglichkeit hat, die Bekannten oder Verwandten bei sich aufzunehmen und unterzubringen, der kann sich gern an die Stadtverwaltung wenden. Das Team Soziale Sicherung, das auch für die Unterbringung von Obdachlosen, Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie deren sozialer Betreuung zuständig ist, unterstützt und bietet Hilfestellung in allen aufkommenden Fragen.
Kontakt unter: Unterbringung(at)Laatzen.de oder telefonisch unter 0511-82055048.
In den Gemeinschaftsunterkünften gibt es derzeit noch Kapazitäten, die zur Unterbringung genutzt werden können. Die Stadt Laatzen sucht aber darüber hinaus weiteren Wohnraum zu Unterbringung sowohl von ukrainischen Flüchtlingen als auch für afghanische Ortskräfte und andere Menschen, die in Laatzen aufgenommen und zugewiesen werden. Wer entsprechende Angebote machen kann, wird gebeten sich direkt an das Team Soziale Sicherung unter Wohnen(at)Laatzen.de zu wenden.
Die Stadtverwaltung weist an dieser Stelle noch einmal auf das Belegrechtsprogramm der Region Hannover hin, welches sich ganz gezielt an Vermieter richtet.
Durch das Förderpaket soll bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit einem geringeren Einkommen bereitgestellt werden. Von diesem Förderangebot erhofft sich die Region Hannover, dass noch viel mehr Vermieterinnen und Vermieter künftig Belegungsrechte verkaufen. Die Region unterstützt damit die Städte und Gemeinden, sozialen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Eigentümer von Wohnungen, die sich für eine Laufzeit von fünf bis zu 30 Jahren vertraglich binden, die Belegungsrechte für ihre Wohnungen an die Region abzugeben, profitieren von dem Förderprogramm. Je nach Bindungslaufzeit zahlt die Region bei fünf bis neun Jahren Laufzeit 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat, zusätzlich zu der ortsüblichen Miete. Bei einer Bindungslaufzeit von zehn bis 30 Jahren beträgt der Zuschuss sogar 2,50 Euro. Der sogenannte Qualifizierungszuschlag - wenn zum Beispiel Badezimmerausstattungen nicht dem Standard entsprechen und angepasst werden müssen - beträgt bis zu 10.000 Euro pro Wohnung. Instandsetzungskosten von ebenfalls bis zu 10.000 Euro gehören außerdem zu dem Paket, falls es doch einmal zu einem durch die Mieter verursachten Schadensfall in der Wohnung kommt. Ein weiterer Förderbaustein ist die garantierte Übernahme der Mietrückstände während der ersten fünf Jahre - auch bei Leerstand.
Diese von der Region Hannover angekauften Belegungsrechte werden den Städten und Kommunen zur Verfügung gestellt, in denen sich die Wohnungen befinden. Den Vermietenden werden dann im Rahmen des Belegungsrechts Mieter durch die jeweiligen Kommunen vorgeschlagen, mit denen dann die Mietverträge zwischen Vermietern und Mietern zustande kommen. Die Nachfrage in Laatzen und die Inanspruchnahme dieser Förderung durch Vermieter ist in Laatzen bisher noch sehr gering.
"Ein attraktives Angebot für Eigentümer, und gleichzeitig eine Unterstützung für die Stadt Laatzen und die Menschen die hier leben, um auch weiterhin bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu schaffen und zu erhalten", so Laatzens Bürgermeister Kai Eggert.
Ende 2021 sind in Laatzen-Mitte und in Alt-Laatzen die Neubauprojekte im Kreuzweg und in der Senefelderstraße fertiggestellt worden. Hier sind auch sozialgeförderte Wohnungen entstanden, die von der Stadt Laatzen im Rahmen ihres Vorschlags- und Belegungsrechts belegt werden und von den neuen Mietern bezogen werden können. Es konnten auch einige der bisher in den städtischen Unterkünften untergebrachten Einzelpersonen und Familien in diese geförderten Wohnungen vermittelt werden. Damit haben diese Menschen - wieder oder erstmalig - den Schritt in den ersten Wohnungsmarkt vollzogen.
Informationen über den Ankauf von Belegungsrechten durch die Region gib es ebenfalls im Rathaus oder direkt bei der Region Hannover. Ansprechpartnerin ist Dunja Lüke vom Team Wohnen, Telefon 0511-61623122, E-Mail: dunja.lueke(at)region-hannover.de.