Barsinghausen. Von Freitag, 25. August, bis Sonntag, 27. August, findet in der Innenstadt in Barsinghausen das diesjährige Stadtfest statt. Die Stadtverwaltung Barsinghausen bittet alle Besucher darum, Rucksäcke, große Taschen, Beutel oder ähnliche Tragetaschen nicht auf das Stadtfest-Gelände mitzubringen. Es soll damit vermieden werden, dass es zu Irritationen kommen könnte, die den friedlichen Verlauf der Veranstaltung stören könnten. Im Falle von Störungen der Veranstaltung durch Besucher ist die Polizei berechtigt, Platzverweise auszusprechen..
Ferner weist die Stadtverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass das sogenannte Mitführen von Waffen bei Veranstaltungen wie dem Stadtfest verboten ist. Als Waffen gelten nach dem Waffengesetz Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, also auch Messer. Darüber hinaus ist es auch verboten, sogenannte Anscheinswaffen zu tragen. Dies sind Gegenstände, die täuschend echt aussehen.
Zudem wird die Stadtverwaltung die Verkehrsregelungen im Innenstadtbereich vor, während und nach dem Stadtfest ändern. Während des Stadtfestes sind die angrenzenden Straßen des Veranstaltungsbereiches als Rettungswege gekennzeichnet. In den betroffenen Straßen Bussenweg, westlicher Teil Volkers Hof, Gurkenstraße, und Glockenstraße darf dementsprechend nicht geparkt werden. Auf dem gesamten Innenstadtring Bahnhofstraße, Deisterstraße, Bergamtstraße, Altenhof und Rehrbinkstraße besteht ebenfalls ein beidseitiges Haltverbot. Fahrzeuge, die dort widerrechtlich geparkt werden, lässt die Stadtverwaltung abschleppen. Auch Nutzer des Busverkehrs müssen sich auf kleine Einschränkungen einstellen, da die Straßen Volkers Hof und Breite Straße nicht befahren werden können und die dortigen Haltestellen nicht angefahren werden.