Hemmingen. Bürgermeister Jan Dingeldey und Personalratsvorsitzender Thomas Hellwig unterzeichneten jüngst eine Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten. Im Verlauf der Covid-19-Pandemie hatten Mitarbeitende der Stadtverwaltung auf Basis zeitlich begrenzter Regelungen vermehrt von zuhause aus gearbeitet. Die neue Dienstvereinbarung liefert die Grundlage dafür, dass Beschäftigte auch über die Pandemielage hinaus Teile ihrer Arbeit von zuhause aus erledigen dürfen..
„Die Arbeitswelt der Zukunft ist flexibler. Mit verlässlichen Rahmenbedingungen für mobile Arbeit ist die Stadt Hemmingen unter den Regionskommunen ganz vorne mit dabei“, erläutert Bürgermeister Dingeldey, „Damit Mobile Arbeit gelingt, müssen sich Führungskräfte und Mitarbeitende besonders klar über Arbeitsergebnisse verständigen.“
Mobile Arbeit wird unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. „Bis zu vier Stunden mobiler Arbeit sind pro Tag möglich“, erklärt Thomas Hellwig. Der Personalrat war in die Entwicklung der Dienstvereinbarung eingebunden und begrüßt die Regelung. „Wenn sie die Möglichkeit haben, mobil zu arbeiten, können Beschäftigte ihren Beruf beispielsweise besser mit Familie oder Pflege von Angehörigen vereinbaren“, so Hellwig.
Wer mobil arbeiten möchte, beantragt dies bei den direkten Vorgesetzten. Ob mobile Arbeit für die jeweiligen Beschäftigten infrage kommt, hängt vor allem davon ab, ob die Tätigkeit grundsätzlich dafür geeignet ist, außerhalb des eigentlichen Dienstortes durchgeführt zu werden. Dass Mitarbeitende ausschließlich mobil arbeiten, ist nicht vorgesehen. Mobile Arbeit kommt außerdem nur für Mitarbeitende infrage, deren Stelle mehr als zehn Arbeitsstunden wöchentlich umfasst.