Laatzen. Für die Gerichtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 werden wieder Schöffen gesucht, die am Amts- oder Landgericht für Strafsachen für Laatzen tätig werden..
Die Bewerber müssen in Laatzen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Stadt Laatzen sammelt ab sofort Vorschläge, die anschließend vom Rat der Stadt Laatzen beschlossen werden.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die als Beisitzer in der Hauptverhandlung im Strafprozess in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter mitwirken. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und zusätzlich - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - eine gesundheitliche Eignung.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Die in Laatzen beschlossenen Vorschläge werden im Anschluss an den Ausschuss beim Amtsgericht weitergeleitet, der die ehrenamtlichen Richter wählt.
Interessierte wenden sich mit Ihren Fragen zum Schöffenamt an Frau Jäger vom Team Ordnung (Tel.: 0511 8205-3206; teamordnung(at)laatzen.de).
Weitere Informationen sind auch unter www.schoeffenwahl.de zu finden.
Ein Antragsformular für alle Bewerberinnen und Bewerber gibt es online auch unter www.laatzen.de