Laatzen. Für die kommende Gerichtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 werden wieder Schöffen, sowie Jugendschöffen am Amts- oder Landgericht für Strafsachen für Laatzen gesucht. Die Stadt Laatzen sammelt bis zum 15. März Vorschläge, die dann vom Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfeanagelegenheiten oder dem Rat beschlossen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber für Laatzen müssen in Laatzen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen..
Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die als Beisitzerin oder Beisitzer in der Hauptverhandlung im Strafprozess in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter mitwirken. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Schöffen in Jugendstrafsachen (Jugendschöffen) sollten zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Die in Laatzen beschlossenen Vorschläge werden an den Ausschuss beim Amtsgericht weitergeleitet, der anschließend die "ehrenamtlichen Richter" wählt.
Interessierte wenden sich mit Ihren Fragen zum Schöffenamt an das Team Sicherheit und Ordnung (Tel.: 0511/ 8205-3206; teamsicherheitundordnung(at)laatzen.de), mit Fragen zum Jugendschöffenamt an das Team Kinder- und Jugendhilfe (Tel.: 0511/8205-5101; jugendhilfe(at)laatzen.de).
Weitere Informationen sind auch unter www.schoeffenwahl.de zu finden.
Ein Antragsformular für alle Bewerber gibt es online auch unter www.laatzen.de.