Region. Der Niedersächsische Landtag hat heute zwei weitere Maßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräftestunden beschlossen. Mit der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Lehrkräfte auf 150 Prozent und der Erhöhung der Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte um 15 Prozent setzt das Land gewichtige Anreize zur zusätzlichen Unterrichtserteilung. Beide Schritte ergänzen das „Lehrkräfte-Gewinnungspaket“ der Landesregierung um weitere attraktivitätssteigernde Aspekte..
„Damit senden wir das klare Signal: Unterrichten lohnt sich, auch fürs Portemonnaie“, erklärt Niedersachsens Kultusminister Tonne, der weiter unterstreicht: „Mit diesen Schritten aktivieren wir das bereits vorhandene Lehrkräftepotenzial und motivieren zur Stundenerteilung. Jede Stunde zählt für die Schüler und jede Stunde rechnet sich für aktive und für pensionierte Lehrkräfte. Wir befinden uns in einem sehr herausfordernden Schuljahr, in dem wir viel mehr Kinder beschulen, als einzuplanen war. Alleine die aktuell zusätzlichen 20.000 Schüler, die aus dem ukrainischen Kriegsgebiet zu uns geflohen sind, lösen einen großen Mehrbedarf an Lehrkräftestunden aus.“
Die Maßnahmen im Detail:
Zum einen wurde mit einer Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes die Hinzuverdienstgrenze für pensionierte Beamtinnen und Beamte angehoben. Damit können pensionierte Lehrkräfte mehr Stunden unterrichten, ohne dass das zusätzliche Einkommen auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird. Die Hinzuverdienstgrenze wird ab dem 1. Oktober 2022 statt bislang 125 nunmehr 150 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen. Damit können pensionierte Lehrkräfte durchschnittlich 9 bis 10 Stunden unterrichten, ohne dass die Versorgung gekürzt wird.
Diese Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet und soll damit einen kurz- und mittelfristigen Impuls für das Engagement pensionierter Lehrkräfte für die Unterrichtserteilung setzen. Die Neuregelung ist auf diejenigen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten beschränkt, die den möglichen Dreijahreszeitraum für das Hinausschieben des Ruhestandes nach Erreichen der Regelaltersgrenze bereits überschritten haben. So wird vermieden, dass das Instrument des Hinausschiebens des Ruhestandes an Attraktivität verliert.
Es handelt sich bereits um die zweite Änderung dieser Art des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes für Lehrkräfte, da der Niedersächsische Landtag bereits zum 1. Januar 2019 die Hinzuverdienstgrenze von 100 Prozent auf 125 Prozent angehoben hatte.
Kultusminister Tonne: „Das ist ein wichtiger Anreiz, damit mehr pensionierte Lehrkräfte ihre Kompetenzen einbringen und in unseren Schulen aushelfen. Jede Stunde zählt, jede Stunde hilft“, erklärt dazu der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Und der Kultusminister weiter: „Mit der Erhöhung der Grenze erzeugen wir nun eine positive Motivation, den Stundenumfang zu erhöhen. Ich freue mich, wenn hiervon rege Gebrauch gemacht wird.“
Der zweite Baustein Erhöhung der Mehrarbeitsvergütung für Lehrkräfte wendet sich an regulär im Dienst befindliche Lehrer, die zusätzlich zu ihrem Stundendeputat weitere Unterrichtsstunden erteilen. Mit der heutigen Gesetzesänderung wird ab dem 1. Oktober 2022 die aktuelle Mehrarbeitsvergütung nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz für Beamtinnen und Beamte im Schuldienst je Unterrichtsstunde um 15 Prozent erhöht. Der genaue Betrag pro Unterrichtsstunde richtet sich individuell nach der jeweiligen Lehrbefähigung und liegt dann zwischen 23,93 Euro und 41,12 Euro.
Neben der Möglichkeit für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, über Mehrarbeit zusätzliche Stunden zu unterrichten, gibt es weitere Varianten für Lehrkräfte, ihre Unterrichtsstunden aufzustocken. So können Lehrkräfte im Rahmen des freiwilligen Arbeitszeitkontos zusätzliche Unterrichtsstunden erteilen und diese zu einem späteren Zeitpunkt in Freizeit ausgleichen. Lehrkräfte in Teilzeit können ihre Stundenzahl kurzfristig erhöhen.