Region. Damit die Städte und Gemeinden die Unterbringung Geflüchteter bewältigen können, hat der Bund nachträglich die Möglichkeit eröffnet, zehn Prozent der Städtebauförderungsmittel der Jahre 2023 und 2024 für städtebauliche Maßnahmen zur Integration und Unterbringung von Geflüchteten einzusetzen..
Bundesbauministerin Klara Geywitz erläutert: „Die Städtebauförderung ist zwar grundsätzlich auf die langfristige und ganzheitliche Entwicklung von Stadtteilen und Ortsteilen angelegt, gleichwohl kann sie einen Beitrag zur kurzfristigen Unterbringung von Flüchtlingen leisten. Bspw. können die Mittel der Städtebauförderung genutzt werden, um in bestehenden Fördergebieten kurzfristig umzuplanen (zum Beispiel zur Aktivierung leerstehender Gebäude). Die Städtebauförderung ist außerdem ein wichtiges Instrument für Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten und zum Vorhalten der nötigen sozialen Infrastrukturen. Hierzu zählen bspw. Investitionen in wohnortnahe Begegnungszentren, in die Verbesserung des Wohnumfeldes sowie in das Quartiersmanagement und die Förderung von Netzwerkstrukturen."
Für die niedersächsischen Städte und Gemeinden stellen das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland daher im Jahr 2023 Bundes- und Landesmittel in Höhe von 12,164 Millionen Euro für so genannte städtebauliche Maßnahmen zur Integration Geflüchteter im Quartier (IGQ) zur Verfügung. Für 2024 stehen voraussichtlich - vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundes- und Landeshaushalts - Fördermittel in etwa der gleichen Höhe zur Verfügung.
Über eine Ergänzung des bestehenden Städtebauförderungsprogramms wird den niedersächsischen Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, kurzfristig entsprechende Maßnahmen anzumelden. In Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen können dabei auch Maßnahmen außerhalb bestehender Fördergebiete und in Kommunen, die sich bislang nicht im Städtebauförderungsprogramm befinden, gefördert werden.
Bauminister Olaf Lies: „Das Schaffen von Wohnraum mit guter infrastruktureller Anbindung und in der Nähe von Arbeitsplätzen erhöht die Chancen auf Bildung, Beschäftigung und wirtschaftliche Selbstständigkeit. Hier kann die Städtebauförderung einen wichtigen Beitrag leisten, indem Maßnahmen zum Herstellen von Wohnraum gefördert werden. Eine sichere und angemessene Wohnung zu haben, fördert die soziale Integration und hilft dabei, ein unterstützendes Netzwerk aufzubauen. Auch quartiersbezogene Integrationsmaßnahmen stellen wertvolle Bausteine zur Integration der Schutzsuchenden in die lokale Gesellschaft dar."
Aufgrund der erforderlichen kurzfristigen Aufstellung des Programms müssen die Anmeldungen für das Programmjahr 2023 bis zum 15. September eingereicht werden; die Anmeldungen für das Programmjahr 2024 bis zum 31. Dezember.
Die Ausschreibungsergänzung, das Anmeldeformular und Vordrucke für beizufügende Unterlagen stehen ab dem 26. Juli unter www.mw.niedersachsen.de als Download zur Verfügung.