Überblick über die Regelungen zu Covid-19

Hemmingen. Aufgrund der Inzidenz hat die Region auf Basis von §8 der aktuell gültigen Landesverordnung über Infektionspräventive Schutzmaßnahmen Beschränkungen erlassen. Die Region befindet sich nicht offiziell in Warnstufe 1, der Inzidenzwert liegt jedoch bei 82,2. Hemmingen selbst hat aktuell mit 56,2 im Regionsvergleich eher eine Inzidenz im unteren Mittelfeld. „Wir wissen aber auch, wie schnell sich das ändern kann. Insbesondere jetzt, wo diejenigen, die im Urlaub viel unterwegs waren, nun wieder nach Hause kommen, wird sich zeigen, ob wir alle uns in den letzten Wochen vorsichtig genug verhalten haben“, erklärt Bürgermeister Claus-Dieter Schacht-Gaida..

Schulen und Kitas

Die Kitas laufen aktuell im Regelbetrieb. Die durch das Land Niedersachsen beschafften Schnelltests für Kita-Kinder liegen nach der Sommerpause in allen Einrichtungen zur Anwendung durch die Eltern bereit. In den Schulen testen sich die nichtgeimpften/nicht genesenen Schülerinnen und Schüler sowie alle Mitarbeitenden der Schulen zwischen dem 2. und dem 10.09. an jedem Schultag auf Covid-19-Infektionen. In den darauffolgenden Wochen werden sie dreimal wöchentlich getestet. Vorrangiges Ziel ist es, den Regelbetrieb in Schulen und Kitas aufrechtzuerhalten.

Wahlen am 12.09. und 26.09.2021

Absehbar ist bereits jetzt, dass in den Wahllokalen für die Kommunal- und die Bundestagswahl eine Maskenpflicht gelten wird. Neben den Abständen zwischen Wahlkabinen und Sitzplätzen für die ehrenamtlichen Wahlhelfenden sind medizinische Masken die wesentliche Schutzmaßnahme. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind beispielsweise Personen mit Behinderungen oder Personen, die eine andere wahlberechtigte Person mit Behinderung begleiten.

Die Stadt Hemmingen erwartet aufgrund der Pandemie, dass Bürgerinnen und Bürger verstärkt die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen. Dementsprechend hat sie die Zuordnungen von Wahlbezirken verändert.

Briefwahlunterlagen beantragen: https://www.stadthemmingen.de/briefwahl-2021

Informationen zu veränderten Wahlbezirken: https://www.stadthemmingen.de/wahlen-2021

Büntebad

Fürs Schwimmen und Saunieren im Büntebad gilt seit vergangener Woche die „3G“-Regelung. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, kann die Angebote von Bad und Sauna nutzen. Darauf werden die Badegäste bereits bei ihrer telefonischen Anmeldung hingewiesen.

Bei Einlass wird dann noch einmal kontrolliert. Die Vereine organisieren bei Nutzung des Bads die Einhaltung der Regelungen eigenständig.

An normalen Wochentagen besuchen aktuell etwa 70 Personen täglich das Bad, an den Wochenenden sind es mehr Badegäste. Meist bleiben die Besucherinnen und Besucher etwa zwei Stunden im Bad.

Anmeldung: Tel. 0511 4103-460 (dienstags bis freitags zwischen 8 und 14 Uhr, samstags und sonntags von 9 bis 14 Uhr)

Öffnungszeiten bis Ende der Herbstferien

Montag

geschlossen

Dienstag
6-7.45 Uhr öffentlicher Badebetrieb
8-13 Uhr Kursbetrieb
13-18 Uhr öffentlicher Badebetrieb
ab 18.30 Uhr Vereins- und Kursbetrieb

Mittwoch
6-7.45 Uhr öffentlicher Badebetrieb
8-13 Uhr Schulbetrieb
13-18 Uhr öffentlicher Badebetrieb
ab 18.30 Uhr Vereins- und Kursbetrieb

Donnerstag
6-7.45 Uhr öffentlicher Badebetrieb
8-13 Uhr Kursbetrieb
13-18 Uhr öffentlicher Badebetrieb
ab 18.30 Uhr Vereins- und Kursbetrieb

Freitag
6-7.45 Uhr öffentlicher Badebetrieb
8-13 Uhr Schulbetrieb
13-18 Uhr öffentlicher Badebetrieb
ab 18.30 Uhr Vereins- und Kursbetrieb

Samstag/Sonntag
9-17 Uhr öffentlicher Badebetrieb
ab 17.30 Uhr Vereins- und Kursbetrieb

Das Multifunktionsbecken ist von Dienstag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

Badeschluss:          15 Min. vor Öffnungszeitende
Einlassschluss:        1 Std. vor Öffnungszeitende