Barsinghausen. Richtigstellung eines zuvor falsch dargestellten Sachverhalts in der Polizeimitteilung:
In einen handfesten Streit gerieten am 25.Dezember gegen 09.00 Uhr zwei männliche Verkehrsteilnehmer auf der L 392 in Groß Munzel, Fahrtrichtung Wunstorf. Hierbei war ein 38-jährige VW Fahrer mit der gefahrenen Geschwindigkeit des 61-jährigen Opel Fahrers nicht einverstanden und überholte diesen innerorts. Während des Überholvorganges machte der Opel Fahrer durch die Betätigung der Hupe darauf aufmerksam, dass er die Aktion für unnötig hielt. Dies verärgerte den VW Fahrer so sehr, dass er den nun dahinterfahrenden PKW Opel bis zum Stillstand ausbremste. Beide PKW Führer verließen daraufhin ihre Fahrzeuge und es entwickelte sich eine verbale Streitigkeit, in deren Verlauf der 61-jährige dem 38-jährigen Opfer mit der Faust ins Gesicht schlug. Den 38-jährigen Fahrzeugführer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr, gegen den 61-jährigen Fahrzeugführer wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. In der ersten Pressemeldung wurde fälschlicherweise der 38-jährige Fahrzeugführer als Beschuldigter zur Körperverletzung benannt.
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