Vergabe von Stipendien aus der Schönen’schen Lehensstiftung zu Pattensen

Pattenen. Im Jahr 1480 wurde die Schönen´sche Lehensstiftung zu Pattensen von den Brüdern Heinrich und Wilhelm Schönen ins Leben gerufen, um bedürftige Studenten die Finanzierung des Studiums durch eine Studienbeihilfe zu erleichtern. Die Stiftung wird von der Stadt Pattensen verwaltet. Aus dem Aufkommen des Stiftungsvermögens werden jährlich vier gleich hohe Stipendien vergeben..

Die Verleihung der Stipendien erfolgt in der Regel auf drei Jahre; bei kürzerer Studienzeit auf zwei oder ein Jahr. Allgemeine Voraussetzungen für die Verleihung eines Stipendiums sind ein christliches Glaubensbekenntnis und ein Nachweis eines Studiums an einer deutschen Universität oder Hochschule. Bevorzugt wird ein Studium der Theologie. Weitere Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern/Bewerberinnen sind die Wohnberechtigung in Pattensen, Kinder von städtischen Bediensteten, die bessere Qualifikation und das höhere Lebensalter in der genannten Reihenfolge. Des Weiteren muss eine Bedürftigkeit bei den Bewerbern/Bewerberinnen im Sinne des § 51 ff der Abgabenordnung bestehen. Diese Statuten wurden schon von den Brüdern Schönen festgelegt. Auch nach über 500 Jahren ist der Vorstand der Stiftung verpflichtet, sich daran zu halten.

Im Jahre 2023 werden wieder Stipendien aus der Schönen’schen Lehensstiftung zu Pattensen an Studentinnen und Studenten in Höhe von bis zu 600 Euro vergeben. Auch Stipendiaten, die bereits ein Stipendium für drei Jahre verliehen bekommen haben, müssen sich für jedes weitere Vergabejahr neu bewerben.

Nähere Informationen über die Vergabevoraussetzungen und auch die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie bei der Stadt Pattensen, Frau Claudia Hagemann, Telefon 05101-1001-223, Rathausplatz 1, 30982 Pattensen, per E-Mail an hagemann@pattensen.de oder unter www.pattensen.de . Auf der Seite finden Sie auch den Antrag zum Herunterladen.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 15. April und endet am 15. Mai 2023. Ãœber die Vergabe der Stipendien wird am Ende des Jahres vom Stiftungsvorstand entschieden.