Seelze. Auch am Wochenende, 26. Januar bis 28. Januar, führten Beamte des Polizeikommissariats Seelze diverse Verkehrskontrollen im gesamten Stadtgebiet durch, wobei Folgendes festgestellt werden konnte:.
Bereits am Freitag, den 26. Januar, gegen 7 Uhr kontrollierte eine Funkstreifenwagenbesatzung einen 39-jährigen Mann aus Seelze im Rosenweg in Letter, der mit seinem E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum fuhr. Während der Kontrolle ergaben sich Verdachtsmomente auf eine Betäubungsmittelbeeinflussung des Fahrzeugführers. Ein Drogenvortest verlief positiv auf Kokain. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Dem Betroffenen wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.
Am Samstag, den 27. Januar, gegen 15 Uhr fuhr ein 21-jähriger Wunstorfer in Dedensen mit seinem grauen Audi im öffentlichen Verkehrsraum. Er wurde in der Straße „Am Bahnhof“ kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit schlug ein freiwillig durchgeführter Urintest hinsichtlich Marihuana positiv an. Auch ihm wurde eine Blutprobe durch einen Arzt entnommen. Beide Männer müssen sich nunmehr jeweils bezüglich einer Ordnungswidrigkeit verantworten, welche mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro geahndet wird.
Am selben Tag, um 15.35 Uhr wurde von einer weiteren Funkstreifenwagenbesatzung des PK Seelze ein Audi A7 im Bereich „Im Sande“ kontrolliert. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass der 46-jährige Fahrzeugführer aus Seelze das Fahrzeug ohne eine gültige Fahrerlaubnis geführt hatte. Der Fahrzeugführer hielt sich länger als sechs Monate im Bundesgebiet auf und hatte, obgleich er einen ordentlichen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, seinen Führerschein nicht umgeschrieben. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderlicher Fahrerlaubnis eingeleitet.
Sonntagmorgen, um 03.10 Uhr befuhr ein 28-jähriger Mann mit seinem schwarzen Opel Astra die Alfred-Nobel-Straße, ehe er von einer Funkstreifenwagenbesatzung des PK Seelze kontrolliert wurde. Bei einer erfolgten Überprüfung wurde festgestellt, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestand. Zudem wurde durch die Beamten bei dem Fahrzeugführer Atemalkoholgeruch festgestellt. Eine gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0,90 Promille. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des fehlenden Versicherungsschutzes sowie, aufgrund der Alkoholisierung, ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Beamte des Polizeikommissariats Seelze werden, auch über das Wochenende hinaus, wie gewohnt Verkehrskontrollen zur Steigerung Ihrer Verkehrssicherheit durchführen.